BR III: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten - Agieren statt reagieren

Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (gemäß § 87 BetrVG) - Möglichkeiten der Beschaffung von Informationen - Grundwissen zu Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - Das Einigungsstellenverfahren
Beschreibung:
Die stärkste Waffe des Betriebsrats: Die Mitbestimmung! Hier kann der Betriebsrat aktiv werden, betriebliche Regelungen gestalten und den Arbeitgeber notfalls zu Verhandlungen zwingen.
Das wichtigste Thema in diesem Seminar ist deshalb der Paragraph 87 zur Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Bei welchen Angelegenheiten muss der Betriebsrat mitbestimmen und was darf er dem Arbeitgeber vorschlagen?
Gewöhnlich regelt eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die inhaltliche Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Die Teilnehmer*innen diskutieren, welche Inhalte in diese Vereinbarung gehören. Zudem klären sie, für wen die Regelungen gelten und wie der Betriebsrat bei den Verhandlungen vorgehen kann. Praktische Einblicke dazu erhalten die Teilnehmer*innen von einem*einer Rechtsanwalt*in. Sie erfahren, wie sich eine Betriebsvereinbarung abschließen lässt und wie Einigungsstellen dabei vermitteln bzw. entscheiden können.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1119,00 € |
---|---|
Übernachtung | 420,00 € |
Tagungsstättenpauschale | 605,00 € |
Summe | 2144,00 € |
Kontakt:
Email: schiller@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 - 938 00 96
Fax: +49 211 - 938 00 27
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
23-BR00031Termin
14.08.2023 - 18.08.2023Beginn: Mo., 14.08.2023, 10:00 Uhr
Ort
Welcome Hotel Meschede, MeschedeAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
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