Ein- und Umgruppierung nach der Entgeltverordnung des TV-L
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarinhalte:
- §§ 12 und 13 TV-L zu Eingruppierung - Bildung von Arbeitsvorgängen - Systematik der Eingruppierung - Aufbau der Entgeltordnung - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale in den Entgeltgruppen - Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale - Funktion von Stellenbeschreibungen - Vorgehensweise bei der Stellenbewertung - Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Beschreibung:
Die Ein- und Umgruppierung, und damit die Einstufung des Gehalts, ist für die meisten Beschäftigten von entscheidender Bedeutung, da sie direkt ihre finanzielle Situation beeinflusst. Für Betriebliche Interessenvertretungen ist es daher wichtig, in diesem Bereich gut aufgestellt zu sein und Eingruppierungen sicher prüfen zu können.
Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L ist die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies erfordert die, in diesem Seminar vermittelten, Kenntnisse der tariflichen Eingruppierung.
Die Teilnehmer*innen werden sich mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung beschäftigen und werden diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern. Gerne können dazu auch Beispiele aus dem eigenen Betrieb oder der eigenen Dienststelle eingebracht werden.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1499,00 € |
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Übernachtung | 396,00 € |
Tagungsstättenpauschale | 574,00 € |
Summe | 2469,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
25-BR00052Termin
07.07.2025 - 11.07.2025Beginn: Mo., 07.07.2025, 10:00 Uhr