Überlastung wegatmen? - BGM-Ansätze auf dem Prüfstand
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Verhaltens- vs. Verhältnisprävention - Ansätze im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) - Sinnvoller Einsatz von Resilienz - Selbstsorge als Schutzmechanismus - Stille Kündigung
Beschreibung:
Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) finden zunehmend arbeitgebergetriebene Ansätze Anwendung, die in erster Linie an die Aktivierung individueller Ressourcen der Beschäftigten appellieren. Daraus ergibt sich, dass Belastungen, die aus den Rahmenbedingungen der Arbeit resultieren, wenig oder keine Beachtung mehr finden. Stattdessen sollen Beschäftigte anhand von Achtsamkeitstrainings und Meditation, wie sie im Resilienz-Ansatz zum Einsatz kommen, lernen, mit neuen Anforderungen und Widrigkeiten in der Arbeitswelt zurechtzukommen. Wer den Anforderungen aus der Arbeitswelt nicht standhält, hat es versäumt, an seiner Resilienz zu arbeiten, so die dahinterstehende Logik eines auf Verhaltensprävention setzenden BGM.
Für Betriebliche Interessenvertretungen ist es wichtig, die Motivation von Maßnahmen zu hinterfragen und den Fokus dadurch wieder auf die Veränderung der Verhältnisse zu legen, statt die Veränderung des individuellen Verhaltens von Beschäftigten in den Mittelpunkt zu stellen.
In letzter Konsequenz scheinen sich angesichts eines Angebotsarbeitsmarktes in vielen Branchen eine Reihe von, vor allem jungen, Beschäftigten vom Leitbild des workaholics zu verabschieden. Um den Arbeitsbelastungen standzuhalten, reduzieren nicht wenige von ihnen ihre Arbeitszeit oder verlassen gar den Beruf. Diese individuellen Strategien im Umgang mit Arbeitsbelastungen sind eine Facette der Selbstsorge – bevor man arbeitsbedingt krank wird, zieht man die Notbremse. Der Übergang zu dem Phänomen der stillen Kündigung ist keineswegs trennscharf. Eine stille Kündigung zielt auf eine Einstellung und Arbeitspraxis, die zunehmend darauf ausgerichtet ist, nicht mehr zu arbeiten als verlangt wird oder vertraglich vereinbart ist.
Diskutiert werden soll u.a., was eine stille Kündigung bringt und bringen kann und wie sich dieses Phänomen zum kollektiven oder auch solidarischen Handeln verhält.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 999,00 € |
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Übernachtung | 216,00 € |
Tagungsstättenpauschale | 454,00 € |
Summe | 1669,00 € |
Kontakt:
Email: abdellattif@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-18
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
25-BR00058Termin
05.02.2025 - 07.02.2025Beginn: Mi., 05.02.2025, 10:00 Uhr
Ort
Hotel See Park, GeldernAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Karina Becker