Außertarifliche Angestellte – ein Thema für Betriebsräte!
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
Arbeits- und tarifrechtliche Stellung von AT-Angestellten - AT-Angestellte und leitende Angestellte - Abgrenzung zu Tarifbeschäftigten und Kriterien der Zuordnung Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei AT-Angestellten - Gehaltsgrundsätze - Tarifliche Entgeltsteigerungen und deren Folgen - Arbeitszeitregelungen - Vergütung von Mehrarbeit - Vorteile einer Gewerkschaftszugehörigkeit Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Vergütung von AT-Angestellten - Wegfall Tarifvorbehalt und Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarung - Mitgestaltung von Vergütungssystemen, variablen Vergütungen und Bonifikationen - Stellenbewertung und Gehaltsgruppenregelung Betriebliche Mitbestimmung bei sonstigen AT-Arbeitsbedingungen - Arbeitszeit, Flexibilisierung und Mehrarbeit - Firmenwagen - Urlaub, Kündigung
Beschreibung:
In vielen Betrieben gibt es immer mehr so genannte Außertarifliche (AT-)Angestellte, zum Beispiel in Leitungspositionen oder als Expert*innen. Für sie gilt nicht der Tarifvertrag. Aber sie werden vom Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten. Betriebsräte können daher einen Großteil der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von AT-Angestellten wie Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub usw. regeln.
Es ist auch sinnvoll, das zu tun. Denn die Arbeitsbedingungen der AT-Angestellten haben auch Auswirkungen auf die tariflichen Beschäftigten - und umgekehrt. Über sinnvolle Regelungsinhalte informieren wir in diesem Seminar anhand von praktischen Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 379,00 € |
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Tagungsstättenpauschale | 125,00 € |
Summe | 504,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
25-BR00063Termin
10.04.2025 - 10.04.2025Beginn: Do., 10.04.2025, 10:00 Uhr
Ort
Ringhotel Drees, DortmundAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Frank Lorenz