Die Rolle des Betriebsrats in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Neue rechtliche Rahmenbedingungen! Und strategisches Instrument?
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Einführung in das Themenfeld „Nachhaltigkeit und ESG“ - Europäische Richtlinie (CSRD) und Umsetzung in deutsches Recht - Anknüpfungspunkte im Betriebsverfassungsgesetz - Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) - Zyklus der Berichterstattung - Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholder - Unternehmensstrategie, Ziele und Maßnahmen - Die wichtigsten Kennzahlen - Praktische Tools und Tipps zur Analyse von Nachhaltigkeitsberichten
Beschreibung:
Warum sollten sich Betriebsräte mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihres Unternehmens auseinandersetzen? Einerseits betrifft sie Kernbereiche der Mitbestimmung, wie beispielsweise Gleichstellung, Arbeitsschutz und Weiterbildung. Andererseits gibt es weitreichende rechtliche Neuerungen, welche die Rolle des Betriebsrats in diesem Bereich grundlegend verändern.
Mit der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) werden Betriebsräte erstmals explizit als Akteure in diesem Themenfeld etabliert. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vom Arbeitgeber informiert werden und erhalten das Recht, eine Stellungnahme zu verfassen, die den Aufsichtsorganen des Unternehmens vorgelegt werden muss.* Zugleich wird mit den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) eine Grundlage für die Berichterstattung geschaffen, die erstmals einen verbindlichen Rahmen vorgibt. Kurzum: jeder Betriebsrat, der sich bisher mit dem Jahresabschluss befasst hat, wird dies zukünftig auch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung tun müssen. Die Frage ist, welche Rolle will der Betriebsrat dabei einnehmen?
In dem Seminar werden alle rechtlichen Grundlagen vermittelt und anhand von Praxisbeispielen erörtert. Die Teilnehmer*innen erhalten die Möglichkeit, Beispiele aus den Berichten der eigenen Unternehmen einzubringen.
Bitte mitbringen
Das Seminar richtet sich primär an Vorsitzende und ihre
Stellvertreter*innen sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 999,00 € |
---|---|
Tagungsstättenpauschale | 511,00 € |
Übernachtung | 224,00 € |
Summe | 1734,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
25-BR00072Termin
20.05.2025 - 22.05.2025Beginn: Di., 20.05.2025, 10:00 Uhr
Ort
InterCity Hotel EssenAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Alexander Oberdieck
- Anna Kaliga
- Marius Tritsch