Konfliktlösung durch Mediation - Ausbildung zur*zum Mediator*in - Grundlagen der Mediation (Baustein 1)

Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Konflikte und Mediation in der betrieblichen Praxis - Ursachen und Hintergründe von Konflikten - Rechte und Pflichten des Mediators*der Mediatorin - Verhandlungstechniken und -kompetenzen - Techniken zur Strukturierung und Leitung des Konfliktlösungsverfahrens - Vorgehen bei hochstrittigen Parteien und eskalierenden Konflikten - Konflikte bei Machtungleichgewichten - Mehrparteien- und Teamkonflikte - Mediation bei hierarchischen Strukturen - Implementierung im Betrieb - Betriebsverfassungsgesetz und Mediation
Beschreibung:
Mediation ist das nachhaltigste Verfahren betriebliche Konflikte zu lösen. Durch ein besseres Konfliktmanagement wird das Klima im Betrieb nachweisbar verbessert. Mediation ist Prävention.
Betriebliche Interessenvertretungen sind in ihrer täglichen Arbeit auf eine hohe Konfliktlösungskompetenz angewiesen. Mediation hat sich zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt. Dies haben in den letzten Jahren die meisten größeren Unternehmen erkannt und setzen Mediation gezielt ein.
Mediation versteht die Interessen aller Beteiligten einzubeziehen. Mit Hilfe einer neutralen Person (des*der Mediators*in), die das strukturierte Mediationsverfahren anleitet, erarbeiten die Streitenden eine selbstverantwortliche Lösung für ihre Probleme und Konflikte. Mediation unterstützt die Parteien auf dem Weg zu einer optimalen Lösung, die den Bedürfnissen und Interessen aller Rechnung trägt. Gerade wenn die Streitenden darauf angewiesen sind, auch nach einem Konflikt miteinander arbeiten zu können, bietet nur das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaften und einvernehmlichen Lösung.
Durch das Mediationsgesetz wird Mediation in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt dazu, in allen Bereichen des betrieblichen Konfliktmanagements kompetent und souverän agieren zu können.
Konfliktlösung durch Mediation
Die Grundstruktur der Ausbildung
Die Ausbildung setzt sich zusammen aus dem Ausbildungslehrgang und fünf supervidierten Mediationen, die Ausbildungsteilnehmende jeweils als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführt haben. Der Ausbildungslehrgang umfasst insgesamt 130 Stunden und besteht aus mehreren Modulen. Er erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung zum zertifizierte*r Mediator*in auf der Grundlage des Mediationsgesetzes. Die Supervisionen können im Anschluss an den Ausbildungslehrgang in zusätzlich buchbaren Supervisionsseminaren durchgeführt werden. Für die Durchführung der Supervisionen haben die Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs drei Jahre Zeit, wenn sie den Titel „zertifizierter Mediator“ oder „zertifizierte Mediatorin“ führen möchten.
Lehrmethoden sind einführende Vorträge, praktische Übungen, Kleingruppen- und Einzelübungen. Bereits vom ersten Tag an sammeln die Teilnehmer*innen Erfahrungen anhand von Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis.
Die Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 5.500,00 EUR.
Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale.
Seminardaten
1. Baustein – Grundlagen der Mediation – 23.06. - 27.06.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Billerbeck, Hotel Weissenburg
25-BR00084
396,00 EUR Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
619,00 EUR Tagungsstättenpauschale (inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl. 99,00 EUR
Voranreise (inkl. 7 % MwSt.) nach Verfügbarkeit für diesen Baustein
Die weiteren Termine werden im ersten Seminar mit den Teilnehmer*innen abgesprochen.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 5500,00 € |
---|---|
Tagungsstättenpauschale | 619,00 € |
Übernachtung | 396,00 € |
Summe | 6515,00 € |
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Email: abdellattif@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-18
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
25-BR00084Termin
23.06.2025 - 27.06.2025Beginn: Mo., 23.06.2025, 10:00 Uhr
Ort
Hotel Weissenburg, BillerbeckAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Jürgen Heimes
- Angela Bonn
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.