Mitbestimmung im Datenschutz für Interessenvertretungen – Erfassung, Umgang mit und Löschung von Beschäftigtendaten
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten - Anforderungen an die Datenverarbeitung im Gremium - Herausforderung durch Collaboration-Tools - Umgang mit Gesundheitsdaten - Auskunftsrechte der Beschäftigten - Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung - Befugnisse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Mitbestimmung bei der Erstellung von Löschkonzepten - Inhalte von Löschkonzepten
Beschreibung:
Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen haben ständig mit persönlichen Daten von Beschäftigten zu tun. Häufig handelt es sich dabei um sehr sensible Daten, z.B. zur Gesundheit. Die Zuleitung dieser Daten erfolgt inzwischen meistens elektronisch.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz sind die Anforderungen an die Verarbeitung in den Gremien präzisiert worden. Hierzu gibt es inzwischen auch Rechtsprechung, die konkrete Aufgaben formuliert. Außerdem hat der Gesetzgeber im BetrVG erstmals die Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschrieben. Wir klären im Seminar, wie sich diese Herausforderungen in der täglichen Arbeit bewältigen lassen und geben praktische Hinweise, z.B. welche Wichtigkeit heute einem unternehmenseigenen Löschkonzept zukommt.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 379,00 € |
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Tagungsstättenpauschale | 125,00 € |
Summe | 504,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
25-BR00098Termin
23.09.2025 - 23.09.2025Beginn: Di., 23.09.2025, 10:00 Uhr
Ort
IntercityHotel DuisburgAusschreibung herunterladen
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Referent*innen:
- Frank Lorenz