Künstliche Intelligenz im Betrieb: KI-Verordnung und Mitbestimmung – Gestaltungsansätze und Strategien der Einflussnahme für Betriebsräte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarinhalte:
- KI-Anwendungsmöglichkeiten, die Dynamik zur Verbreitung der Technik, die spezifischen Merkmale von KI-Systemen und deren Definition - Übersicht über deutsche und europäische gesetzliche Vorgaben und Normen - Ansätze, um betriebliche Prozesse zur KI-Einführung mit den Mitteln der Mitbestimmung zu begleiten - Kritikalitätseinstufung, Folgeabschätzung, Training und Evaluation von KI-Systemen - Ideen zum dialogischen und partizipativen Vorgehen - Das arbeitnehmerorientierte Qualitätsmodell für den KI-Einsatz „KI-Lagom“
Beschreibung:
In immer mehr Branchen werden Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz eingesetzt. Damit Betriebliche Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsaufgaben wahrnehmen können, benötigen sie neben Fach- und Gestaltungskompetenz auch eine tragfähige Strategie im Umgang mit und Einsatz von KI im Unternehmen. Daher ist es wichtig, dass Betriebsräte über die Gestaltungsoptionen, rechtlichen Ansatzpunkte, Vorgaben und Normen zur Gestaltung eines Einsatzes von KI-Systemen informiert sind. Sie sollten die Dynamik und spezifischen Merkmale von KI-Systemen und deren Definition verstehen, sowie einen Überblick über arbeitnehmerorientierte Qualitätsmerkmale erhalten. Sie sollten Unterstützung erhalten, um ein für die unterschiedlichen Betriebe, Anwendungen und Kulturen stimmiges Gestaltungsmodell zu entwickeln, das den eigenen Prioritäten folgt.
Die Einführung der KI-Verordnung der Europäischen Union, die Anforderungen an die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen festlegt, schafft einen wichtigen rechtlichen Rahmen, an dem Interessenvertretungen sich orientieren können. Betriebsräte sollten über die Bestimmungen der Verordnung informiert sein und sicherstellen, dass die Einführung von KI-Systemen im Einklang mit den Vorgaben steht.
Eine solide Wissensbasis und eine aktive Mitbestimmung von Betrieblichen Interessenvertretungen bei der Einführung von KI-Systemen kann dazu beitragen, dass die Arbeitsbedingungen menschenzentrierter und fairer gestaltet werden.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1149,00 € |
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Tagungsstättenpauschale | 432,00 € |
Übernachtung | 198,00 € |
Summe | 1779,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
25-BR00099Termin
09.04.2025 - 11.04.2025Beginn: Mi., 09.04.2025, 10:00 Uhr
Ort
Ringhotel Katharinenhof, UnnaAusschreibung herunterladen
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Referent*innen:
- Lothar Schröder