Reha-Care 2025 - Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW, und § 54. Abs.1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Besuch der Reha-Care 2025 - Vorbereitung auf Messe und Kongress - Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung - Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen - Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen - Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden - Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren - Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren - Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care
Beschreibung:
Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung. Sie hat die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema und ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern und Verbänden.
Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung
im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert.
Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care.
Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 849,00 € |
---|---|
Tagungsstättenpauschale | 494,00 € |
Übernachtung | 230,00 € |
Summe | 1573,00 € |
zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket)
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
25-SB00013Termin
17.09.2025 - 19.09.2025Beginn: Mi., 17.09.2025, 10:00 Uhr
Ort
Townhouse Düsseldorf, DüsseldorfAusschreibung herunterladen
Kosten:
zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket)
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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