BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit - Aller Anfang ist...gar nicht so schwer!
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Rolle und Funktion des Betriebsrats - Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats (gemäß § 80 BetrVG) - Beschlüsse und Leitung des Betriebsrats - Betriebsversammlung - Regeln für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat (gemäß §§ 2 und 74 BetrVG) - Stellung der Gewerkschaft im Betrieb
Beschreibung:
Neue Verantwortung, neue Aufgaben, neue Herausforderungen! Auf neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats wartet oft ein bunter Strauß an bisher unbekannten Themen. Was muss man als neues Mitglied des Betriebsrats wissen? Welches Handwerkszeug braucht man für die ersten Schritte im neuen Amt? Welche Rolle hat man als Mitglied des Betriebsrats und welche Erwartungen haben andere?
In diesem Seminar erarbeiten sich neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats erstes Wissen und wichtige Rechtsbegriffe. Die Grundlage dafür bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Die Teilnehmer*innen befassen sich im Seminar mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat hat. Zudem lernen sie, Probleme zu lösen und betriebliche Regelungen einzuführen.
Dieses Seminar vermittelt praktisches Wissen und bildet so eine gute Basis für die tägliche Arbeit im Betriebsrat.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1239,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 742,00 € |
| Übernachtung | 448,00 € |
| Summe | 2429,00 € |
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Email: schiller@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 - 938 00 96
Fax: +49 211 - 938 00 27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-022Termin
09.11.2026 - 13.11.2026Beginn: Mo., 09.11.2026, 10:00 Uhr
Ort
Sporthotel Grafenwald, DaunAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.

