Haftung von Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen bei der Deutsche Post AG
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarinhalte:
- Begriffsbestimmung - Gesetzliche Grundlagen der Arbeitnehmer*innen- und Beamt*innenhaftung - Verschulden: Vorsatz und dreistufige Fahrlässigkeit - Haftung gegenüber Dritten - Mankohaftung und Schlechtleistung - Darstellung der aktuellen Rechtsprechung - Haftungsregelungen im Tarifvertrag - Fristenklärung - Prüfung von Regressforderungen - Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Beschreibung:
Haftungsfragen sind für Betriebsräte essentiell, da sie eine Vielzahl von rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben. Betriebsräte sind dazu verpflichtet, die Interessen der Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen zu vertreten und sie in arbeitsrechtlichen, beziehungsweise beamtenrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Daher ist es wichtig, dass Betriebsräte ein fundiertes Verständnis in Haftungsangelegenheiten haben, um die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen zu schützen und potenzielle Risiken für sie und das Unternehmen zu minimieren. Durch die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und aktuellen Rechtsprechung können Betriebsräte frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Haftungsrisiken zu erkennen, zu vermeiden oder angemessen darauf zu reagieren.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1029,00 € |
|---|---|
| Übernachtung | 205,00 € |
| Tagungsstättenpauschale | 357,00 € |
| Summe | 1591,00 € |
(Ermäßigung möglich)
Kontakt:
Email: muenchmeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-17
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-045Termin
10.11.2026 - 12.11.2026Beginn: Di., 10.11.2026, 10:00 Uhr
Ort
Hotel Weissenburg, BillerbeckAusschreibung herunterladen
Kosten:
(Ermäßigung möglich)
Referent*innen:
- Uwe Vohwinkel
- Karin Korthals-Scholz
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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