Professioneller Umgang mit Beschäftigten mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Grundlagen, Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen - Auffälligkeiten im Betrieb - Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Interessenvertretungen - Kernpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung - Möglichkeiten betrieblicher Suchtprävention und die Einbindung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beschreibung:
Für Betriebliche Interessenvertretungen ist es eine große Herausforderung, mit Beschäftigten, die Suchtprobleme haben, professionell umzugehen.
Wie können Suchtprobleme von Beschäftigten frühzeitig erkannt werden?
Welche individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt es für Beschäftigte mit einer Suchtproblematik?
Welche Hilfestellungen durch professionelle Instanzen gibt es?
Im Seminar geht es sowohl um Alkohol- und Drogenabhängigkeit, als auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird erörtert, wie wichtig Suchtbeauftragte im Betrieb sind und wie diese mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
zusammenarbeiten sollten.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1029,00 € |
|---|---|
| Übernachtung | 210,00 € |
| Tagungsstättenpauschale | 433,00 € |
| Summe | 1672,00 € |
Kontakt:
Email: lueckenotte@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-70
Fax: +49 211 93800-27
Email: abdellattif@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-18
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-067Termin
06.07.2026 - 08.07.2026Beginn: Mo., 06.07.2026, 10:00 Uhr
Ort
Vienna House Easy WuppertalAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Gabi Reineke
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.

