Grundlagen für die Arbeit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen III - Gestaltung und Festigung der Arbeit als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (SBV)
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Professionelle Beratung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben - Organisation der Arbeit als SBV - Entwicklung und Umsetzung eigener Strategien im Betrieb bzw. in der Dienststelle - Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat und mit weiteren internen/externen Akteur*innen
Beschreibung:
Die Interessenvertretung von schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen ist kein Gremium. Sie besteht meist aus einer Vertrauensperson mit unterschiedlich vielen Stellvertreter*innen. Zu den Aufgaben der SBV gehört es zunächst, ihre Position im Betrieb bzw. in der Dienststelle einzunehmen. Danach kann sie ihre Arbeit eigenständig organisieren und erledigen. Hierzu braucht die SBV besondere Kenntnisse und auch Fähigkeiten im Umgang mit betrieblichen bzw. außerbetrieblichen Akteur*innen.
Die Grundlage dafür bilden die Vorschriften des Rechts von schwerbehinderten Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Im Mittelpunkt des Seminars stehen organisatorische und strategische Aspekte der Arbeit als SBV. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist daher Basiswissen aus der Arbeitspraxis einer SBV.
Bitte mitbringen
Bitte bringen Sie Ihr Basiskommentar mit. Für diese Seminare werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1239,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 797,00 € |
| Übernachtung | 408,00 € |
| Summe | 2444,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
756-008Termin
07.09.2026 - 11.09.2026Beginn: Mo., 07.09.2026, 10:00 Uhr
Ort
Ringhotel Katharinenhof, UnnaAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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