BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit (Reihe)
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Rolle und Funktion des Betriebsrats - Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats (gemäß § 80 BetrVG) - Beschlüsse und Leitung des Betriebsrats - Betriebsversammlung - Regeln für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat (gemäß §§ 2 und 74 BetrVG) - Stellung der Gewerkschaft im Betrieb
Beschreibung:
Das Jahr 2026 wird geprägt sein von den Betriebsratswahlen. In fast allen Betrieben im Land gibt es Neugewählte, die in ihre erste Amtszeit starten. Am Anfang ist es wichtig, sich in der neuen Rolle zurecht zu finden. Dabei hilft vor allem eine gute Weiterbildung.
In unserer festen Ausbildungsreihe bucht Ihr alle fünf Termine und bleibt in allen fünf Seminaren mit den gleichen Teilnehmer*innen zusammen. Das bietet Euch viele Vorteile. Innerhalb eines Jahres werden alle wichtigen Grundlagen für die Arbeit im Betriebsrat erarbeitet. Das erste betriebsübergreifende Netzwerk gibt es dabei frei Haus.
Durch die feste Gruppe sammeln die Teilnehmer*innen nicht nur Erfahrungen im eigenen Betrieb, sondern können sich in der Folge immer wieder mit den anderen Teilnehmer*innen austauschen.
Unsere Lernplattform Moodle unterstützt dabei durch die Austauschmöglichkeiten zwischen den Seminaren.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 6325,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 507,00 € |
| Übernachtung | 336,00 € |
| Summe | 7168,00 € |
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Email: schiller@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 - 938 00 96
Fax: +49 211 - 938 00 27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-034Termin
29.06.2026 - 03.07.2026Beginn: Mo., 29.06.2026, 10:00 Uhr
Ort
Ardey Hotel, WittenAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.

