Beamtenrecht II – Zurruhesetzung und Disziplinarrecht
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Rechtsgrundlagen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand - Handlungs- und Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats gemäß BPersVG in Verbindung mit dem PostPersRG - Beispiele aus der betrieblichen Praxis - neues Bundesdisziplinargesetz seit 01.04.2024 gibt den Dienstvergesetzen neue weitreichende Möglichkeiten - Begriff des Dienstvergehens in der praktischen Anwendung und die Entwicklung der Rechtsprechung - Einleitung und Ablauf des Disziplinarverfahrens, Ermittlungen, Anhörungen und Entscheidungen - Handlungs- und Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats gemäß BPersVG in Verbindung mit dem PostPersRG
Beschreibung:
Die Mitwirkung des Betriebsrats/Personalrats bei der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und im Disziplinarverfahren hat für die betroffenen Beamt*innen wegen der hohen persönlichen Betroffenheit eine existenzielle Bedeutung. Neben den formalen Beteiligungsrechten von Betriebsrat/Personalrat nach dem BPersVG werden im Seminar auch die praktischen Einwirkungsmöglichkeiten der Betriebsräte/ Personalräte aufgezeigt und an Beispielen aus der Praxis erläutert.
Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die Besonderheiten der Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats in Beamt*innenangelegenheiten bei den Postnachfolgeunternehmen.
Nach § 28 Abs. 1 PostPersRG ist der Betriebsrat/Personalrat in Angelegenheiten der Beamt*innen nach dem § 78 Abs. 1 sowie dem § 84, Abs. 1, Nr. 4 – 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu beteiligen.
Bitte mitbringen
Bitte bringen Sie zu dem Seminar - sofern vorhanden - Ihr Beamtenhandbuch mit.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1029,00 € |
|---|---|
| Übernachtung | 204,00 € |
| Tagungsstättenpauschale | 428,00 € |
| Summe | 1661,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-012Termin
29.09.2026 - 01.10.2026Beginn: Di., 29.09.2026, 10:00 Uhr
Ort
Ringhotel Katharinenhof, UnnaAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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