Einführung in die Personalratsarbeit (PR 1)
Ein Seminar gemäß § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Rolle und Funktion des Personalrats - Allgemeine Aufgaben des Personalrats (gemäß § 62 LPVG) - Beschlüsse und Leitung des Personalrats - Personalversammlungen - Beteiligungsrechte des Personalrats - Freistellung für die Personalratstätigkeit
Beschreibung:
Neue Verantwortung, neue Aufgaben, neue Herausforderungen! Auf neu gewählte Mitglieder des Personalrats wartet oft ein bunter Strauß an bisher unbekannten Themen. Was muss man als neues Mitglied des Personalrats wissen? Welches Handwerkszeug braucht man für die ersten Schritte im neuen Amt? Welche Rolle hat man als Mitglied des Personalrats und welche Erwartungen haben andere?
In diesem Seminar erarbeiten sich neu gewählte Mitglieder des Personalrats erstes Wissen und wichtige Rechtsbegriffe. Die Grundlage dafür bildet das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – kurz LPVG NRW.
Die Teilnehmer*innen befassen sich im Seminar mit den allgemeinen Aufgaben des Personalrats und erfahren, welche Beteiligungsrechte dieser hat. Zudem lernen sie, Probleme zu lösen und betriebliche Regelungen einzuführen.
Dieses Seminar vermittelt praktisches Wissen und bildet so eine gute Basis für die tägliche Arbeit im neuen Amt.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1239,00 € |
|---|---|
| Übernachtung | 336,00 € |
| Tagungsstättenpauschale | 507,00 € |
| Summe | 2082,00 € |
Kontakt:
Email: schiller@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 - 938 00 96
Fax: +49 211 - 938 00 27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-058Termin
16.03.2026 - 20.03.2026Beginn: Mo., 16.03.2026, 10:00 Uhr
Ort
Ardey Hotel, WittenAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
