Neu im Betriebsrat – Klarheit über Rolle, Auftrag und Grenzen
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Klärung der eigenen Rolle und Grenzen - Verständnis für die vielfältigen Interessen der Mitarbeiter*innen - Strategien, um die Interessen der Belegschaft zu erkennen und zu vertreten - Entwicklung eines konkreten Handlungsplans für die nächsten Schritte im Amt - Grenzen der Kommunikation: Was darf ich sagen, wem gegenüber?
Beschreibung:
Neu im Betriebsrat und unsicher, wie die neue Rolle nun sicher und verantwortungsvoll ausgefüllt werden kann? In diesem dreitägigen Seminar unterstützen wir neu gewählte Betriebsratsmitglieder dabei, Ihre Aufgaben und Grenzen zu klären, die Erwartungen der Belegschaft zu erkennen und Ihre Position authentisch zu gestalten. Gemeinsam erarbeiten wir, wie die Interessen der Belegschaft erfasst, Ziele definiert und der persönliche sowie kollektive Auftrag im Betriebsrat erfüllt werden kann. Wie bringt man die eigenen Stärken und Interessen effektiv im Gremium ein?
Dieses Seminar bietet eine strukturierte Begleitung, um neue Betriebsratsmitglieder sicher in ihrer Rolle zu machen und sie für ihre verantwortungsvolle Arbeit zu stärken.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1029,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 428,00 € |
| Übernachtung | 204,00 € |
| Summe | 1661,00 € |
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Email: schiller@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 - 938 00 96
Fax: +49 211 - 938 00 27
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
726-060Termin
11.11.2026 - 13.11.2026Beginn: Mi., 11.11.2026, 10:00 Uhr
Ort
Ringhotel Katharinenhof, UnnaAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.

