Clever in Rente 1: Was ist möglich vor 67?
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Rentenauskunft und Renteninformation - Was bedeuten die Daten? - Verschiedene Altersrenten und deren Voraussetzungen - Welche Zeiten zählen? - Ermittlung der Rentenbeginne - mit Abschlag - ohne Abschlag - Ermittlung der Rentenhöhe - Bruttorente - Sozialversicherungsbeiträge - Steuern und Solidaritätsbeitrag - Auswirkung vorzeitiger Ausstiege auf die Rentenhöhe - Überblick zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Rente und den Auswirkungen von Flexirente, Aktivrente, Teilrente - Wichtige Hinweise für betriebliche Verhandlungen
Beschreibung:
Rente mit 67 - Rente mit 63 - sinkendes Rentenniveau - Flexirente?! Welche Beschäftigten können wann und zu welchen Bedingungen in Rente oder in den Vorruhestand gehen? Was passiert, wenn der Arbeitgeber ältere Beschäftigte zum vorzeitigen Ausscheiden drängt oder wenn ältere Beschäftigte entlassen werden? Wie entwickelt sich die Personalstruktur? Im Seminar werden Kenntnisse zu den genannten Themenbereichen vermittelt und in praktischen Übungen vertieft.
Bitte mitbringen
Die Teilnehmer*innen bekommen im Seminar Programme, um die Rentenbeginne und die Rentenhöhe zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit aktuellem Microsoft Excel mitbringen (sofern vorhanden).
Das Seminar ist auch für Teilnehmer*innen ohne Erfahrung mit Excel geeignet!
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1319,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 580,00 € |
| Übernachtung | 306,00 € |
| Summe | 2205,00 € |
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
27LAGBR087Termin
15.06.2027 - 18.06.2027Beginn: Di., 15.06.2027, 10:00 Uhr
Ort
NH Hotel Düsseldorf City, DüsseldorfAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Tim Buber
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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