Job und Rente – Persönliche Möglichkeiten und betriebliche Auswirkungen
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Flexirente - Aktivrente - Teilrente - Versicherungspflicht und Anspruch auf Leistung der Sozialversicherung bei gleichzeitigem Bezug von Altersrente und Arbeitsentgelt - Mögliche Auswirkungen auf die Betriebsrente - Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis - Mögliche betriebliche Auswirkungen
Beschreibung:
Aktuell werden im Rahmen von Betriebsänderungen häufig "Freiwilligenprogramme" vereinbart und angeboten. Der Übergang in eine Altersrente erfolgt dabei über unterschiedliche Wege: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Altersteilzeit, Übergang in eine Transfergesellschaft, Arbeitslosigkeit, Nutzung von Wertguthaben. Dabei ist es für Betriebsräte und die Beschäftigten oft schwer zu beurteilen, welcher Weg zu den geringsten finanziellen Einbußen führt.
In diesem Seminar werden umfangreiche Kenntnisse vermittelt und Berechnungen durchgeführt, die Betriebsräten helfen, passende betriebliche Vereinbarungen abzuschließen und Beschäftigte hierüber zu informieren.
Bitte mitbringen
Die Teilnehmer*innen bekommen im Seminar Programme, um die Rentenbeginne und die Rentenhöhe zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit aktuellem Microsoft Excel mitbringen!
Das Seminar ist auch für Teilnehmer*innen ohne Erfahrung mit Excel geeignet und setzt keine Vorkenntnisse voraus.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 829,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 285,00 € |
| Übernachtung | 102,00 € |
| Summe | 1216,00 € |
Kontakt:
Email: gronemeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-45
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
27LAGBR090Termin
02.02.2027 - 03.02.2027Beginn: Di., 02.02.2027, 10:00 Uhr
Ort
NH Hotel Düsseldorf City, DüsseldorfAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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