Zeitmanagement für Interessenvertretungen – Persönlich, effektiv, individuell
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Eigenen Zeitmanager-Typ erkennen und Stärken analysieren - Unterschiedlichkeit im Umgang mit Zeit bei Kolleg*innen nutzen - Zeitbewertung, Planung, Umsetzung und Monitoring optimieren - Praktische Methoden und Strategien anwenden - Arbeit mit persolog® Profil, Strategieplaner und Workbook
Beschreibung:
Interessenvertretungen stehen oft unter hohem Zeitdruck: Sitzungen, Verhandlungen, Gremienarbeit und Projektaufgaben müssen parallel bewältigt werden. Häufig werden mehrere Ämter gleichzeitig ausgeübt, Prioritäten müssen ständig neu gesetzt werden, und nicht immer ist der eigene Kalender vollständig kontrollierbar. Dieses praxisnahe Training vermittelt, wie Persönlichkeit die Zeitgestaltung beeinflusst und wie die eigenen Stärken gezielt eingesetzt werden können.
Statt ein Zeitmanagement „von der Stange“ anzuwenden, werden Impulse für einen individuellen Umgang mit der Zeit entwickelt – abgestimmt auf die vier Zeitmanager-Typen: dominant, initiativ, stetig und gewissenhaft. Typische Stolpersteine werden reflektiert, Methoden für Planung, Umsetzung und Monitoring vermittelt und ein maßgeschneiderter Aktionsplan erstellt.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1104,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 300,00 € |
| Übernachtung | 124,00 € |
| Summe | 1528,00 € |
(Ermäßigung möglich)
Kontakt:
Email: muenchmeyer@arbeitundleben.nrw
Telefon: +49 211 93800-17
Fax: +49 211 93800-27
Anmeldung
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
27LAGBR030Termin
26.01.2027 - 27.01.2027Beginn: Di., 26.01.2027, 10:00 Uhr
Ort
Best Western Plus Hotel Böttcherhof, HamburgAusschreibung herunterladen
Kosten:
(Ermäßigung möglich)
Referent*innen:
- Anjana Ahnfeldt
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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