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Arbeitszeitgesetz in Gefahr?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das Ergebnis einer langen Entwicklung seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert. Damals führten extrem lange Arbeitszeiten zu den ersten gesetzlichen Schutzmaßnahmen, wie dem Gewerbegesetz von 1891, das zunächst vor allem Jugendliche schützen sollte. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der 8-Stunden-Tag eingeführt – ein Meilenstein im Arbeitnehmerschutz. In der Nachkriegszeit wurden die Arbeitszeiten weiter reduziert, etwa durch die Einführung der 5-Tage-Woche und kürzere Wochenarbeitszeiten. Bis 1994 galt die Arbeitszeitordnung als Übergangsregelung, bevor das ArbZG am 1. Juli 1994 in Kraft trat. Es legt Höchstarbeitszeiten für Tag und Woche, Ruhezeiten sowie Regeln für Sonn- und Feiertagsarbeit fest und setzt EU-Richtlinien zum Gesundheitsschutz um.

Aktuell kritisieren Gewerkschaften den Koalitionsvertrag von CDU und SPD scharf, da dieser im Bereich Arbeitszeit deutliche Schwächungen beim Arbeitnehmerschutz enthält:

  1. Abschaffung des 8-Stunden-Tageslimits: Statt eines täglichen Limits gilt nur noch ein wöchentliches, was regelmäßige 13-Stunden-Tage ermöglicht. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt, dass das tägliche Schutzlimit so ausgehebelt wird.
  2. Flexible „Experimentierräume“: Diese erlauben Abweichungen von Höchstarbeitszeiten, werden von Gewerkschaften als Türöffner für Ausbeutung gesehen.
  3. Entgrenzung von Arbeit und Freizeit: Die neue Regelung könnte ständige Erreichbarkeit fördern und echte Ruhezeiten verhindern.
  4. Steuerlich begünstigte Mehrarbeit: Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden, was den Druck auf Beschäftigte erhöht, länger zu arbeiten.
  5. Tarifautonomie unter Druck: Tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeiten könnten durch gesetzliche Experimente unterlaufen werden.
     

Gewerkschaften fordern daher die Beibehaltung der 8-Stunden-Grenze, den Erhalt der tariflichen Mitbestimmung und klare Schranken gegen Arbeitszeit-Ausdehnung sowie digitale Dauererreichbarkeit. Insgesamt wird der Vertrag als Rückschritt beim Gesundheitsschutz bewertet.

 

Diese und weitere Themen diskutieren wir auf unserer Tagung „Gute Arbeit braucht gute Arbeitszeiten“ vom 09. - 10.10.2025 in Hamburg, für die noch Anmeldungen bis zum 20.07. möglich sind.

 

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