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ESF Projektagentur

Kontakt

Anna Kaliga
Bildungsreferentin
Email: kaliga@arbeitundleben.nrw
Telefon: 0211 - 938 00 44
Mobil: 0175-2904018
Fax: 0211 - 938 00 25

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich der lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung zur Verfügung. Sie sind eine Einrichtung die sich nicht in kommunaler oder konfessionsgebundener Trägerschaft befindet? Dann beraten wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung

Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben.

Arbeit und Leben DGB/VHS Nordrhein-Westfalen ist eine von drei Projektagenturen, die für die Weiterbildungseinrichtungen die Interessenbekundungen bündelt und an die Ministerien weiterleitet. Die Zuständigkeit ist so aufgeteilt, dass die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft den  Landesverband der Volkshochschulen als Ansprechpartner haben, die konfessionellen Weiterbildungseinrichtungen die Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung in NRW e.V. und alle anderen Einrichtungen die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben DGB/VHS Nordrhein-Westfalen.

Aktuelle Informationen

Förderrunde 2022 - Programm „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung“

Im Zeitraum vom 01.04. – 29.04.2022 können wieder Absichtserklärungen per Email bei der Projektagentur eingereicht werden.

Die aktualisierte ESF-Förderrichtlinie muss noch abschließend verabschiedet werden. Sie wird voraussichtlich folgenden Änderungen enthalten:

  • Anpassung der Standardeinheitskosten pro durchgeführte Unterrichtsstunden; Erhöhung der Fördersätze auf 41,00 Euro (HPM) und 30,50 Euro (NPM)
  • Unterrichtsstunden können anteilig in digitaler Form durchgeführt werden
  • Nachweis der WbG-Anerkennung bei späterer Antragstellung zu erbringen

 

Bitte beachten Sie auch die weiteren Vorgaben:

  • Im Bereich „Qualifizierung“ können keine Maßnahmen mehr gefördert werden, die Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und OGS (sofern es sich um Grundschulen handelt) zur Zielgruppe haben.
  • Inhaltsgleiche Kurse, die unter einer Maßnahmennummer zusammengefasst werden, müssen im Zeitraum 01.08.2022 – 31.07.2023 beginnen. Dies gilt für alle Kursteile.
  • Die Mindestförderhöhe von 1.000 € bleibt weiterhin bestehen.

 

Ausführliche Informationen sind der Programminformation (Link) zu entnehmen.

Das Formular „Absichtserklärung (Link) finden Sie auf der Seite des MAGS NRW. Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuelle Version (Stand 25.03.2022).

Die Förderrichtlinie inkl. der entsprechenden Passage (Link) (5.2 Lebens- und Erwerbsweltbezogene Weiterbildung) finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

 

Abschlusspublikation zu ESF-Förderphase 2014-2020

Das Auslaufen der ESF-Förderphase 2014-2020 erschien den drei ESF-Projektagenturen ein geeigneter Zeitpunkt, die durch die Förderung erreichten Wirkungen aus dem ESF-Programm „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“ abzubilden.

Für diese Darstellung wurde in 2019/2020 das Projekt „Innovative Kraft für die Lebens- und Erwerbswelt: ESF Praxisbeispiele, Analysen und Perspektiven für die Weiterbildungslandschaft“ von den Projektagenturen durchgeführt und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Das Projekt beinhaltete u.a. eine große Fachtagung, eine Darstellung und Zusammenschau von Einzelmaßnahmen sowie eine Online-Befragung unter den beteiligten Einrichtungen. Die vorliegende Broschüre ist das Ergebnis.

Zur Broschüre geht es hier.

Logo und Hinweis auf ESF Förderung für Veröffentlichungen

Zuwendungsempfänger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

Alle Logos dazu erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS):

https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-oeffentlichkeitsarbeit

Weitere Arbeitsmaterialien

Die aktuellen Vorlagen zur Nachweisführung können auf der Seite des MAGS NRW heruntergeladen werden: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-zuwendung