Im Zeitraum vom 01.04. – 29.04.2022 können wieder Absichtserklärungen per Email bei der Projektagentur eingereicht werden.
Die aktualisierte ESF-Förderrichtlinie muss noch abschließend verabschiedet werden. Sie wird voraussichtlich folgenden Änderungen enthalten:
- Anpassung der Standardeinheitskosten pro durchgeführte Unterrichtsstunden; Erhöhung der Fördersätze auf 41,00 Euro (HPM) und 30,50 Euro (NPM)
- Unterrichtsstunden können anteilig in digitaler Form durchgeführt werden
- Nachweis der WbG-Anerkennung bei späterer Antragstellung zu erbringen
Bitte beachten Sie auch die weiteren Vorgaben:
- Im Bereich „Qualifizierung“ können keine Maßnahmen mehr gefördert werden, die Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und OGS (sofern es sich um Grundschulen handelt) zur Zielgruppe haben.
- Inhaltsgleiche Kurse, die unter einer Maßnahmennummer zusammengefasst werden, müssen im Zeitraum 01.08.2022 – 31.07.2023 beginnen. Dies gilt für alle Kursteile.
- Die Mindestförderhöhe von 1.000 € bleibt weiterhin bestehen.
Ausführliche Informationen sind der Programminformation (Link) zu entnehmen.
Das Formular „Absichtserklärung (Link) finden Sie auf der Seite des MAGS NRW. Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuelle Version (Stand 25.03.2022).
Die Förderrichtlinie inkl. der entsprechenden Passage (Link) (5.2 Lebens- und Erwerbsweltbezogene Weiterbildung) finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.