Fallstudien zu Belegschaftsgenossenschaft für Solarenergie und zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität von Beschäftigten
Nachhaltigkeit ist als Thema aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Wie ernst es genommen und dann im Einzelnen umgesetzt wird, ist jedoch sehr unterschiedlich. Während einige Unternehmen ihre Geschäftsaktivitäten kritisch überprüfen und anpassen, beschränken sich andere auf werbewirksame Lippenbekenntnisse. Was fast alle dabei gemeinsam haben: zumeist beziehen sie sich bei Nachhaltigkeit ausschließlich auf ökologische Aspekte und vernachlässigen die soziale und ökonomische Dimension. Daran können auch Betriebsräte häufig nicht viel ändern, wenn aber schon die ökologischen Aspekte so stark im Vordergrund stehen, sollten diese zumindest im Sinne der Beschäftigten mitgestaltet werden.
Im Auftrag des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) hat Arbeit und Leben NRW zwei Fallstudien erstellt, die aufzeigen wie Betriebsräte zu Treiber*innen von ökologischer Nachhaltigkeit werden können und dabei gleichzeitig Vorteile für die Kolleg*innen erzielen. Die Fallstudien behandeln die Förderung umweltfreundlicher Mobilität von beschäftigten und Belegschaftsgenossenschaften zum Ausbau von Solarenergie. Anhand konkreter Beispiele aus insgesamt vier Unternehmen wird dabei verdeutlicht wie Betriebsräte in eine gestaltende Rolle gelangen, welche Lösungen für einzelne Herausforderungen gefunden wurden und wie sich die Maßnahmen in der Praxis auswirken.
Die Fallstudien stehen auf der Internetseite des ETUI (Link) auch in englischer Sprache zur Verfügung.