Sie brauchen Urlaub für den Kopf? Bildungsurlaube ermöglichen es Arbeitnehmer*innen, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterzubilden.
Das Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz NRW (AwbG) regelt Umfang, Inhalte und Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein-Westfalen. Ein Recht, das Sie für Ihre persönliche Weiterbildung in Anspruch nehmen können. Jedes Jahr bieten die Örtlichen Arbeitsgemeinschaften von Arbeit und Leben NRW eine Vielzahl an unterschiedlichen Bildungsurlauben in Deutschland und im europäischen Ausland an. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Bildungsurlaube.

Das Ruhrgebiet auf dem Weg in die Zukunft? Fahrradtour
Jugendgästehaus DortmundMo. 29.08.2022, 12.00 Uhr

