Home / Weiterbilden / Betriebsräte / Mein Weg zum Seminar

Mein Weg zum Seminar

Sie wollen sich zu einem Seminar anmelden und wissen nicht was dafür erforderlich ist? Im Folgenden haben wir alle Informationen auf dem Weg zu Ihrer Seminarteilnahme bereitgestellt. Vom formalen Ablauf Schritt für Schritt erklärt, über die erforderlichen Formulare, bis hin zu Argumentationshilfen für die am häufigsten gestellten Fragen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!


0211 938 00 -97

Formulare und Vorlagen

Hier stehen alle Formulare und Vorlagen zum Download bereit, die auf dem Weg zur Seminarteilnahme von Mitgliedern von Betriebsräten benötigt werden.

Anmeldeformular (ausfüllbar)

Vorlage für Entsendebeschluss (PDF)

Vorlage für Entsendebeschluss (ausfüllbar)

Vorlage Mitteilung an den Arbeitgeber (PDF)

Vorlage Mitteilung an den Arbeitgeber (ausfüllbar)

Schritt für Schritt zum Seminar

Der Weg für Betriebsratsmitglieder zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG folgt einigen fest definierten Schritten, die zwingend eingehalten werden müssen. Die einzelnen Schritte haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die einzelnen Schritte ansehen

1. Schritt: Seminarauswahl

Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratgremium für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus.

2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss

Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG enthalten:
a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum
Seminar »BR I« vom 22.11. - 26.11.2021 in Wesel
b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum
Seminar „Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ vom 27.09. - 01.10.2021 in Essen

Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin Arbeit und des Kollegen Leben nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung. Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat).
Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen.

3. Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber

Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit.

4. Schritt: Anmeldung

Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über den BR- Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, an Arbeit und Leben NRW.

5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben NRW

a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleg*innen von Arbeit und Leben NRW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift.
b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleg*innen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben.

6. Schritt: Seminarteilnahme

Die Kolleg*innen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale braucht ihr euch nicht zu kümmern. Arbeit und Leben NRW rechnet die Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des Seminars ab.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme an Bildungsveranstaltunge ergibt sich für Betriebsräte aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Relevant sind dabei die § 37 und § 40 BetrVG.

Mehr erfahren

§ 37

(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

(6) Absatz 2 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Er hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekanntzugeben. Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

(7) Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf vier Wochen. Absatz 6 Satz 2 bis 5 findet Anwendung.

§ 40

(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

Argumente für die Seminarteilnahme

Die Durchsetzung von Schulungsansprüchen für Betriebsratsmitglieder ist nicht immer einfach. Betriebsräten werden von Arbeitgeber*innen die vielfältigsten Ablehnungsgründe vorgehalten - meistens halten diese einer näheren Überprüfung jedoch nicht stand. Aus unserer langjährigen Praxis haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zu Schulungsansprüchen zusammengetragen und von Dr. jur. Reinold Mittag beantworten lassen. Die Antworten sollen dabei helfen, den Einwendungen und Ablehnungen der Arbeitgeber*innen mit Argumenten aus der Rechtssprechung zu begegnen.

Zu den Fragen und Antworten

Teilnahmebedingungen

Unsere Teilnahmebdingungen bilden die rechtliche Grundlage zur Teilnahme an allen Veranstaltungen von Arbeit und Leben NRW. Sie enthalten unter anderem Erklärungen zu Zugangsvoraussetzungen, Hinweise zur Anmeldung oder Stornobedingungen.

Mehr erfahren

Unsere Veranstaltungen der politischen und sozialen Bildung stehen allen Interessierten ohne Rücksicht auf Partei-, Organisations- oder Konfessionszugehörigkeit offen. Veranstaltungen können sich mit ihren Themen an spezielle Zielgruppen richten. Für Arbeitnehmer*innen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte bietet Arbeit und Leben als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Für Einladungen zu zielgruppenorientierten Veranstaltungen sind ausschließlich pädagogische Gründe maßgeblich. Ebenso kann aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen die Zahl der Teilnehmer*innen begrenzt werden.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich unter Angabe des Seminartitels und des Termins an. Sie können hierfür das Anmeldeformular in unserem Programm nutzen, sich über unsere Internetseite anmelden oder uns Ihre Anmeldung formlos per Fax / durch die Post zusenden.

Für die Anmeldung zu unseren Online-Seminaren und E-Learning Angeboten ist die Angabe einer gültigen E-Mailadresse auf die Sie regelmäßig Zugriff haben erforderlich. Jede*r Teilnehmer*in wird mit einem persönlichen Link zum gebuchten Inhalt eingeladen. Die Systemvoraussetzungen und Netzwerkeinstellungen für unsere Online-Seminare können hier für Alfaview eingesehen werden. Da bbb server komplett browserbasiert läuft können Sie mit einem 64-bit Windows PC, Apples macOS, ein Tablet oder ein Smartphone mit iOS oder Android teilnehmen. Ein aktueller Browser wird vorausgesetzt. Alle technischen Voraussetzungen, wie die Funktion von Mikrofon, Lautsprechern, Webcam und eine stabile Internetverbindung sind von den Teilnehmer*innen zu gewährleisten und liegen nicht in der Verantwortung von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW. Es wird empfohlen sich ca. 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung über den Einladungslink einzuwählen.

Anmeldebestätigung/Zahlungsweise

Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben. Bei Seminaren nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) fügen wir die jeweils benötigten Unterlagen dem Schreiben bei. Die Seminargebühr für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des Betriebsrates).

Bei Studienseminaren ist eine Anzahlung von 10 Prozent der Seminargebühr, mindestens aber von 25,00 € erforderlich. Die Restzahlung erfolgt vier Wochen vor Beginn des Studienseminars, soweit nicht durch den Veranstalter eine andere Regelung vorgesehen ist (siehe ggf. gesonderte Teilnahmebedingungen). Bei Studienseminaren im europäischen Ausland und bei Fernreisen wird den Teilnehmenden ein Sicherungsschein ausgehändigt. Etwa 10-14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung zum Seminar, aus der Informationen zur Anreise, zur Unterbringung und zum Seminarverlauf hervorgehen. Bei Studienseminaren erfolgt in der Regel vier bis sechs Wochen vor Beginn eine Vorbereitungsveranstaltung, zu der die Teilnehmenden gesondert eingeladen werden. Erfolgt bei einer halben Doppelzimmerbuchung keine weitere Buchung durch Dritte, muss der Einzelzimmerzuschlag gezahlt werden.

Stornierung der Anmeldung von Präsenzveranstaltungen

Für Abmeldungen, die bis 6 Wochen vor Beginn der Präsenzveranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 EUR (pro Teilnehmerin/pro Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NRW mitgeteilt werden.
Bei Studienseminaren raten wir zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb einer Woche nach Eingang der Anmeldebestätigung unter Vorlage unseres Schreibens bei einem Reisebüro.

Stornierung der Anmeldung von E-Learning Angeboten wie z.B. Online-Seminaren

Für Abmeldungen, die bis 8 Tage vor Beginn eines E-Learning Angebotes erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 EUR (pro Teilnehmer*in). Die Berechtigung zur Teilnahme kann übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn des Online-Seminars an Arbeit und Leben DGB/VHS NRW mitgeteilt werden. Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich.

Programmänderungen/Seminarabsage

Änderungen des Programms, zeitliche und räumliche Verlegung von Veranstaltungen bleiben vorbehalten. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Verhinderung von Referentinnen oder Referenten kann eine Veranstaltung abgesagt werden. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber Arbeit und Leben DGB/VHS NRW begründet eine Absage unsererseits nicht. 

Kurzfristige Preisänderungen

Die Kalkulation der Kosten, die mit den Tagungshotels/Bildungsstätten in Verbindung stehen, unterliegt aktuellen Preisschwankungen, die die Häuser an Arbeit udn Leben weitergeben.
- Wir müssen uns daher vorbehalten, die in den Veranstaltungsausschreibungen angegebenen Kosten für Übernachtung/Frühstück kurzfristig anzupassen.
- Preiserhöhungen im Bereich der Tagungsstättenpauschale versuchen wir zu vermeiden - eine Weitergabe müssen wir uns aber auch hier leider vorbehalten.
Über die Anpassung werden wir spätestens 42 Tage vor Beginn der Veranstaltung informieren.

Haftung

Arbeit und Leben haftet nicht bei Personenschäden durch Unfälle, bei Diebstählen, Beschädigungen, Verlust oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW bzw. dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden, so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Bei Studienseminaren empfehlen wir den Abschluss entsprechender Versicherungen.

Urheberrecht

Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NRW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmenden zur Verfügung.

Datenschutz

Der Datenschutz ist gewährleistet. Erhoben werden Vor- und Zuname des/der Teilnehmer*in, die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Darüber hinaus werden Bankverbindung und Kontonummer gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für die Seminarabwicklung und interne Statistiken erhoben. Sie dienen damit auch der jährlichen Übersendung des Bildungsprogramms. Darüber hinaus ist der Zugang zu den Daten auf hauptberufliche Mitarbeiter*innen der Arbeitsgemeinschaft Arbeit & Leben - DGB/VHS NRW beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt lediglich bei der Zurverfügungstellung unserer E-Learning Angebote und Webinare und ist darüber hinaus untersagt. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, lassen Sie uns das bitte wissen.

Teilnahmebescheinigungen

Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus.

Beratungsmöglichkeit

Sollten Sie Fragen zum Anmeldeverfahren, zu den Teilnahmebedingungen oder zum konkreten Seminarangebot haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Beschwerdemanagement/Ombudsperson

Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion einer Ombudsfrau eingerichtet. Sie steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufriedenstellend geklärt werden können, zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Yvonne Sachtje, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf

Stand: 30.09.2022