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BEAM NRW

Beratungszentrum gegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel NRW

 

BEAM NRW bündelt ab 2026 die bisherigen Erfahrungen aus Präsenz- und Digitalberatung zu einer kohärenten Gesamtstruktur. Die Schwerpunkte des Projekts greifen nahtlos ineinander: Prävention und frühe Ansprache, arbeits- und sozialrechtliche Beratung, aufsuchende Arbeit vor Ort, grenzüberschreitende Unterstützung sowie spezialisierte Opferberatung und Unterstützung bei Menschenhandel.

Aktiv gegen Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung

Arbeitsausbeutung kann viele Formen annehmen – von rechtswidrigen Lohnabzügen bis hin zu Gewalt, Kontrolle und Isolation. In besonders schweren Fällen geht sie in Zwangsarbeit und Menschenhandel über. Betroffene werden unter falschen Versprechungen angeworben und anschließend durch Abhängigkeiten festgehalten, etwa durch fehlende Sprachkenntnisse, Angst vor Behörden, Schulden oder die enge Verknüpfung von Arbeitsplatz und Unterkunft.

BEAM NRW legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung. Dieser Schwerpunkt durchzieht als Querschnitt alle Projektbereiche – von der Präventionsarbeit und digitalen Ansprache über die arbeitsrechtliche Beratung bis hin zur aufsuchenden Arbeit und der Zusammenarbeit mit Behörden. In Fällen von Menschenhandel berät und begleitet BEAM NRW nicht nur EU-Arbeitsmigrant*innen, sondern auch Betroffene aus Drittstaaten.

In diesen Fällen werden Opferschutz- und Stabilisierungsmaßnahmen eingeleitet. Ziel ist es, den Betroffenen zu ermöglichen, in Ruhe und Sicherheit zu entscheiden, ob sie mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren möchten. Die Beratung umfasst die muttersprachliche rechtliche Aufklärung, die Unterstützung bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche sowie die Begleitung im Kontext von Strafverfahren. Zur Aktivierung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist stellt BEAM NRW die erforderliche Bescheinigung der Opfereigenschaft aus.

Ein zentrales strukturelles Problem stellt die Unterbringung nach dem Verlassen ausbeuterischer Arbeits- und Lebensverhältnisse dar, da Unterkunft und Arbeitsplatz häufig miteinander verknüpft sind. BEAM NRW setzt sich daher für den Ausbau von sicheren Schutzunterkünften, insbesondere für Betroffene, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit Gewalt erfahren haben, ein.

Zur besseren Identifizierung und zum Schutz der Betroffenen arbeitet BEAM NRW eng mit Polizei, Zoll, Arbeitsschutz, Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaften und weiteren Netzwerkpartnern zusammen. Öffentlichkeitsarbeit ergänzt diese Arbeit und trägt zur Sensibilisierung und Prävention bei.

Active against human trafficking for the purpose of labour exploitation (EN)

In the exploitation of the labour of migrant workers, employers or labour recruiters increasingly resort to forced labour and human trafficking. Affected individuals are recruited under false promises, then threatened and isolated. Finding a way out of this coercive situation is difficult. Language barriers and a lack of support services often prevent people from freeing themselves from this "modern slavery." The victims of human trafficking need counselling in their native language, protection from the perpetrators, and support in asserting and enforcing their rights.

Through the project office victims of human trafficking for the purpose of labour exploitation can receive advice and support in various languages. This is also achieved by establishing a qualified decentralized counselling structure. A network of specialized counselling centers  ensures affected individuals can find local help and points of contact.

Victims are often identified during inspections by regulatory authorities. In coordinated collaboration with these authorities, we raise awareness of the victims and their rights and their significance for the prosecution of the perpetrators. In this context, we advocate for the enforcement of victims' rights.

Arbeitsrechtliche Beratung von EU-Beschäftigten

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass EU-Bürger*innen grundsätzlich das Recht haben, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Ebenso können sie sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen – unselbständig oder selbständig, dauerhaft oder vorübergehend. Aufgrund der Staatsangehörigkeit darf es dabei keine Ungleichbehandlung beim Zugang zu Beschäftigung, bei der Entlohnung oder bei sonstigen Arbeitsbedingungen geben.

In der Praxis kommt es dennoch häufig zu Benachteiligungen von Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Ländern, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien. Wiederkehrende Problemlagen sind fehlender oder gekürzter Lohn, gesetzeswidrige Lohnabzüge, Arbeitsunfälle, fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub, Überstunden, ungerechtfertigte Kündigungen sowie fehlende oder vorenthaltene Dokumente. Häufig werden geringe deutsche Sprach- und Rechtskenntnisse gezielt ausgenutzt.

BEAM NRW unterstützt Beschäftigte durch muttersprachliche Beratung, die Prüfung von Verträgen und Unterlagen sowie – je nach Fall – die Begleitung bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Neben der individuellen Fallarbeit ist auch die präventive Information zu Grundrechten am Arbeitsplatz ein zentraler Bestandteil.

Beratungsangebot im Kreis Kleve für Leiharbeiter*innen in der deutsch-niederländischen Grenzregion

In Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten ist für viele Menschen in der Grenzregion ein attraktives Lebensmodell. Für zahlreiche Leiharbeiter*innen aus Rumänien und Bulgarien, aber auch aus anderen osteuropäischen Ländern, bedeutet dies jedoch häufig prekäre Wohn- und Arbeitsbedingungen, die bis hin zu Strukturen des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung reichen können. Viele sind in der niederländischen fleischverarbeitenden Industrie beschäftigt und werden von Leiharbeitsfirmen in Deutschland unter teilweise katastrophalen Bedingungen untergebracht.

BEAM NRW ist in der Grenzregion regelmäßig mit aufsuchender Beratungsarbeit aktiv und beteiligt sich am Aufbau grenzüberschreitender Unterstützungsstrukturen mit deutschen und niederländischen Behörden, Gewerkschaften und Beratungsprojekten. Um nah an den Betroffenen zu sein und schnell reagieren zu können, bieten wir zudem eine Sprechstunde in Emmerich am Rhein an. Die Grenzregion zeigt exemplarisch, wie wichtig die Verzahnung von Vor-Ort-Präsenz, Netzwerkarbeit und Frühwarnmechanismen ist.

Digitale Beratung und Social-Media (Rumänisch)

Ein zentraler Schwerpunkt von BEAM NRW ist die digitale Beratung und Präventionsarbeit über soziale Medien. Viele Formen von Ausbeutung beginnen bereits bei der Jobsuche im Herkunftsland – über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und digitale Jobplattformen. BEAM NRW nutzt digitale Kanäle, um Risiken frühzeitig sichtbar zu machen, Betroffene zu stärken und den Zugang zu Beratung zu erleichtern.

BEAM NRW ist deshalb niedrigschwellig auf Social-Media-Plattformen für rumänischsprachige Ratsuchende präsent und erreicht diese häufig bereits vor der Ausbeutung, sogar noch vor der Einreise nach Deutschland. Der digitale Schwerpunkt richtet sich insbesondere an Arbeitsmigrant*innen aus Rumänien und der Republik Moldau, die eine Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen anstreben oder bereits hier arbeiten. Über Postings, direkte Nachrichten, Kommentare und aufsuchende digitale Beratung informieren wir muttersprachlich über Arbeitsrechte, warnen vor unseriösen Angeboten und unterstützen bei der Einschätzung von Arbeitsverträgen, Jobanzeigen und Vermittlungsangeboten.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Bekämpfung digitaler Desinformation: professionell gestaltete Fake-Anzeigen, missbräuchlich verwendete Behördenlogos, anonyme Vermittlerprofile oder irreführende Versprechen zu Lohn, Unterkunft und Versicherungen. Die digitale Arbeit ergänzt die persönliche Beratung vor Ort und fungiert zugleich als Frühwarnsystem. Auffällige Muster, neue Betrugsstrategien und problematische Akteur*innen werden frühzeitig erkannt und – sofern erforderlich – an zuständige Stellen und Kooperationspartner weitergegeben. So verbindet BEAM NRW digitale Reichweite mit konkreter Unterstützung und struktureller Präventionsarbeit – von der Jobsuche noch im Herkunftsland bis zur Situation am Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus.

Was leistet BEAM NRW?

BEAM NRW unterstützt Beschäftigte und Betroffene durch Beratung, Begleitung und Prävention – vertraulich, kostenlos und so niedrigschwellig wie möglich. Viele Problemlagen sind komplex und erfordern die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen. Die Beraterinnen arbeiten daher in einem Netzwerk aus Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

BEAM NRW bietet Beratung in mehreren Sprachen an, darunter Rumänisch, Bulgarisch, Griechisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Englisch und Türkisch (insbesondere in Fällen von Menschenhandel). Bei Bedarf wird mit weiteren spezialisierten Beratungsangeboten kooperiert.

Die Ausbeutung von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Mit Informationsveranstaltungen, Fachbeiträgen und Öffentlichkeitsarbeit trägt BEAM NRW Wissen in Gewerkschaften, Politik, Behörden und die breite Öffentlichkeit und steht regelmäßig auch als Expert*innen für Medienanfragen zur Verfügung.

Beratungsstellen

Emmerich am Rhein (Rumänisch):

Begegnungsstätte ebkes

Steinstraße 10

46446 Emmerich am Rhein

Kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch unter: 0160-96964033 oder per E-Mail unter: badulescu@arbeitundleben.nrw , um einen Beratungstermin zu vereinbaren. 

 

Düsseldorf (Bulgarisch)

Digitale Beratung (Rumänisch)

Meta-Messenger: m.me/105342002075800

Telefon: +49 170 5546253

WhatsApp: +49 170 5546253

Projketseite: www.facebook.com/demuncaingermania

 

Hintergrund und Rahmendaten

Bereits seit 2013 berät Arbeit und Leben NRW Arbeitnehmer*innen aus Mittel- und Osteuropa bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Ab dem 01. Januar 2020 wurden die Beratungsangebote für Arbeitnehmer*innen aller EU-Herkunftsländer geöffnet, die in NRW von ausbeuterischen oder prekären Arbeitsverhältnissen sowie Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung betroffen sind, seit 01. Januar 2026 liegt darauf der Schwerpunkt der Arbeit. In diesen Fällen von Menschenhandel werden auch Drittstaatsangehörige beraten. Auch werden Netzwerke und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Behörden weiter ausgebaut, so zum Beispiel mit den Beratungsstellen Arbeit in NRW.

Zentrale Projektziele:
•    Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Nordrheinwestfalen
•    Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen aus den EU-Mitgliedsstaaten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
•    Ausbau eines Netzwerks von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen.
•    Wissenstransfer in die Gewerkschaften und in die Bevölkerung
 
Projektlaufzeit:
01. Januar 2026 - 31. Dezember 2028
Kooperationspartner:
•    Deutscher Gewerkschaftsbund
•    ver.di
•    Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
•    IG Bauen-Agrar-Umwelt
•    Projekt Faire Mobilität
 
Förderung:
Land Nordrhein-Westfalen und Europäischer Sozialfonds