Supervision SBV I – III - SBV in schwierigen Situationen reflektieren, handeln, Grenzen setzen!
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
Kündigungsschutzverhandlung Kollegiale Fallberatung Achtsamkeit und Supervision in der SBV Rollenklärung, Konfliktbewältigung und Gesprächsführung eigene Grenzen wahrnehmen und Verantwortung teilen Nähe und Distanz: Empathisch begleiten, ohne alle Probleme selbst zu übernehmen Vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen sowie Schutz der eigenen psychischer Gesundheit Stärkung der Selbstfürsorge Supervision als geschützter Raum zur Reflexion belastender Fälle Methoden: Fallsupervision, kollegiale Beratung, Rollenspiele und Perspektivwechsel
Beschreibung:
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung bedeutet, Menschen in schwierigen und teilweise sehr persönlichen Situationen zu begleiten. Kündigungsschutzverhandlungen, Konflikte oder belastende Einzelfälle können dabei auch die SBV selbst stark fordern. Gleichzeitig ist es nicht immer leicht, die eigene Rolle klar zu halten, Grenzen zu erkennen und Verantwortung abzugeben.
Die Supervision schafft einen geschützten Rahmen, um solche Situationen aus der eigenen Praxis gemeinsam zu betrachten. Konkrete Fälle werden reflektiert, unterschiedliche Perspektiven eingenommen und Handlungsmöglichkeiten entwickelt. So können SBV-Mitglieder auch in schwierigen Situationen sicherer agieren, ohne die Belastungen der Arbeit mit nach Hause zu nehmen.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1479,00 € |
|---|---|
| Tagungsstättenpauschale | 772,00 € |
| Übernachtung | 428,00 € |
| Summe | 2679,00 € |
Kontakt:
Anmeldung
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
27LAGSB004Termin
05.04.2027 - 09.04.2027Beginn: Mo., 05.04.2027, 10:00 Uhr
Ort
Ringhotel Katharinenhof, UnnaAusschreibung herunterladen
Kosten:
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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