Wenn Angst krank macht - Orientierung für die betriebliche Praxis
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 42 Abs. 5 LPVG NRW und § 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte:
- Angst im Arbeitskontext verstehen - Angsterkrankungen und typische Symptome im Berufsalltag - Anpassungsstörungen bei Konflikten und Veränderungen - Zusammenhang zwischen Angst, Stress und Sucht - Gesprächsführung mit betroffenen Kolleg*innen - Handlungsmöglichkeiten für Betriebliche Interessenvertretungen
Beschreibung:
Angst gehört zu den häufigsten psychischen Belastungen – auch im Arbeitsleben. Dennoch bleibt sie im betrieblichen Alltag oft unerkannt. Rückzug aus Teams, Konflikte mit Vorgesetzten, häufige Krankmeldungen oder auch Suchtverhalten können Hinweise darauf sein, dass Beschäftigte unter starken Ängsten leiden.
In diesem Seminar erhalten Betriebliche Interessenvertretungen einen praxisnahen Einblick in das Thema Angst im Arbeitskontext. Es wird erläutert, wann Angst eine normale Reaktion auf Belastungen ist und wann sich daraus eine Angsterkrankung entwickeln kann. Auch Anpassungsstörungen infolge von Arbeitskonflikten oder organisationalen Veränderungen werden betrachtet.
Darüber hinaus wird beleuchtet, welche Rolle Suchtverhalten im Zusammenhang mit Angst und Überforderung spielen kann.
Die Teilnehmer*innen erfahren, wie sich entsprechende Belastungen im betrieblichen Alltag zeigen können und welche Handlungsmöglichkeiten Betriebliche Interessenvertretungen im Umgang mit betroffenen Kolleg*innen haben.
Kosten:
| Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 1059,00 € |
|---|---|
| Übernachtung | 176,00 € |
| Tagungsstättenpauschale | 400,00 € |
| Summe | 1635,00 € |
Kontakt:
Anmeldung
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Platz reservierenSeminarnummer
27LAGBR078Termin
29.09.2027 - 01.10.2027Beginn: Mi., 29.09.2027, 10:00 Uhr
Ort
NH Hotel OberhausenAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Andrea Wagner
Anmeldung zum Seminar
Für die ordnungsgemäße Anmeldung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Beschluss und nach § 179 Abs. 4 SGB IX die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
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