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Weiterbildungsberatung

Kontakt

Claudia Bednarski
Bildungsreferentin
Email: bednarski@arbeitundleben.nrw
Telefon: 0211 - 938 00 24
Mobil: 0170-2215239
Fax: 0211 - 938 00 28

Beratung

Termine bitte vorab vereinbaren.

Sprechstunden:

Montag - Freitag

09.00 - 13.00 Uhr

Termine zu anderen Zeiten sind nach Absprache möglich.

Kontakt zur Terminvereinbarung:

Fon: 0211 938 00-24

Mail: wb-beratung@arbeitundleben.nrw

Sie interessieren sich für den Bildungsscheck? Die Weiterbildungsberatungsstelle unterstützt Einzelpersonen immer kompetent und ihren konkreten Bedarfen entsprechend.

Inhalt

Was wir für Sie im Angebot haben

Die Weiterbildungsberatung bei Arbeit und Leben NRW informiert zum Bildungsscheck und stellt die Bildungsgutscheine aus.

Mit dem Bildungscheck fördert das Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) den Erwerb von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen durch einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten. Kosten für Weiterbildmaßnahmen können außerdem bei der Steuererklärung angegeben werden.

Unsere Beraterin

Claudia Bednarski steht bei Interesse und dem Wunsch nach weiteren Informationen zum individuell passenden Förderangebot für die geplante berufliche Weiterbildung gerne zur Verfügung.

Als zertifizierte Bildungs- und Kompetenzenentwicklungsberaterin ist sie bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung die richtige Ansprechperson.

 

Mobile Beratungsstelle

Wir kommen in den Betrieb und beraten betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte zu Fragen der Weiterbildung. Wir unterstützen Betriebsräte, wenn sie die berufliche Bildung in den Fokus nehmen und so einen Beitrag zu „Guter Arbeit“ leisten wollen.

  • Auf Anforderung des Betriebsrats kommt die mobile Beratungsstelle in den Betrieb.
  • Kolleginnen und Kollegen werden zu finanziellen Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung beraten.
  • Die Bildungsschecks werden vor Ort ausgestellt.

Berufliche Weiterbildung und Digitalisierung: Bildungscheck NRW unterstützt Beschäftigte

Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro für Maßnahmen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Darunter fallen auch spezielle Kursangebote, die sich mit Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Kommunikation, Konfliktfähigkeit und Führung werden ebenfalls gefördert, sowie onlinebasierte Fortbildungen und E-Learning.

 

Arbeit und Leben NRW ist anerkannte Beratungsstelle für den Bildungscheck. In einem kostenlosen Gespräch informieren wir über die Förderbedingungen und klären die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen. Der Bildungsscheck wird dann direkt von unserer Beraterin ausgestellt. Das Beratungsgespräch muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen!

Bedingungen für den Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang

Einen Bildungsscheck erhalten Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro im Jahr liegt. Bei gemeinsam Veranlagten muss es weniger als 80.000 Euro betragen. Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden.

Mitzubringen sind bei der Beratung im individuellen Zugang:

  •   ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) / ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht EU-Bürgern)
  •   ein aktueller Einkommensteuerbescheid, eine Erklärung einer Steuerberatung bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Lohnsteuerhilfevereins
  •   eine Vorstellung darüber, welches Weiterbildungsziel Sie erreichen möchten
  •   Informationen bei welchen Weiterbildungsanbietern (mindestens drei) die gewünschte Fortbildung absolviert werden könnte