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Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten

Projektkoordinator

Pagonis Pagonakis
Bildungsreferent
Email: pagonakis@arbeitundleben.nrw
Telefon: 0211 - 938 00 16
Mobil: 0160-90598614
Fax: 0211 - 938 00 25

„Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ ist Teil des bundesweiten Beratungsnetzwerkes „Gute Arbeit“ von Arbeit und Leben. Eine Übersicht und mehrsprachige Informationen zu den Beratungsstellen finden sich hier:

Beratungsnetzwerk Gute Arbeit

 

Menschen aus ganz Europa kommen nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Dabei kommt es leider immer wieder vor, dass Arbeitgeber*innen die Beschäftigten ausnutzen - oftmals ganz gezielt und mit System.

Was bedeutet Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Freizügigkeit bedeutet, dass EU-Bürger*innen grundsätzlich das Recht haben, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Ebenso können sie sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen, also unselbständig oder selbständig, dauerhaft oder vorübergehend tätig sein.

Aufgrund der Staatsangehörigkeit darf es dabei keine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer*innen beim Zugang zu Beschäftigung, bei der Beschäftigung selbst, bei der Entlohnung oder bei sonstigen Arbeitsbedingungen geben.

In der Praxis gibt es leider häufig eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Ländern, obwohl diese durch die Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit eigentlich ausgeschlossen ist. Immer wieder werden Beschäftigte um ihren Lohn betrogen, müssen in ausbeuterischen Mietverhältnissen oder unter unwürdigen Wohnbedingungen leben. Dabei werden die geringen deutschen Sprach- und Rechtskenntnisse bewusst ausgenutzt.

Was leistet das Projekt?

Mit dem Projekt Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten unterstützt Arbeit und Leben NRW die Beschäftigten mit muttersprachlicher Beratung bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Berater*innen sprechen Rumänisch, Bulgarisch und Englisch.

Viele der Probleme sind komplex und benötigen die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen. Die Berater*innen arbeiten deshalb in einem Netzwerk mit Strukturen zur Information, Beratung, Begleitung sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen und entwickeln dieses stetig weiter.

Die Ausbeutung von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Mit Informationsveranstaltungen organsieren die Berater*innen deshalb einen Wissenstransfer in die Gewerkschaften, Politik und Behörden sowie die breitere Öffentlichkeit. Regelmäßig stehen sie dabei auch als Expert*innen für Presseberichterstattung zur Verfügung.

In der Förderperiode 2023-2026 ist als neuer Schwerpunkt die Beratung von Leiharbeiter*innen in der deutsch-niederländischen Grenzregion hinzugekommen. Es handelt sich dabei meist um Beschäftigte in der niederländischen Fleischindustrie, die von Leiharbeitsfirmen in Deutschland entlang der Grenze zu sehr hohen Mieten unter oft schlechten bis katastrophalen Bedingungen untergebracht werden. Auf diese Weise machen die Firmen einen hohen Gewinn und die Menschen sind einem brutalen Willkürsystem ausgeliefert: Wenn sie sich z.B. krank melden, verlieren sie oft schnell ihren Job und damit auch die Unterkunft, da sie an den Arbeitsvertrag gekoppelt ist. Nicht selten fallen die Leiharbeiter*innen dann in die Obdach- und Mittellosigkeit.
Das Projekt hat sich mit den niederländischen Gewerkschaften und weiteren Akteuren und Hilfsstrukturen vor Ort vernetzt, um dem entgegenzuwirken.

Was sind die häufigsten Probleme?

Die häufigsten Beschwerden betreffen fehlenden Lohn, gesetzeswidrige Lohnabzüge, Arbeitsunfälle, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und unbezahlten Urlaub,  Überstunden, ungerechtfertigte Kündigung sowie fehlende Papiere.

Wichtig ist auch die allgemeine Beratung zu Grundrechten am Arbeitsplatz, die sich nach den Fragen der Ratsuchenden richtet und im Sinne der Prävention erfolgt. Besondere Probleme bestehen auch hinsichtlich der Einhaltung und Durchsetzung fairer Beschäftigungsbedingungen in der Leiharbeit, bei der in allen Branchen praktizierten Entsendung von Beschäftigten mittels Werkverträgen sowie bei der (Schein-) Selbständigkeit von Zugewanderten.

Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier (Link) zusammengetragen.

Beratungsangebot im Kreis Kleve für Leiharbeiter*innen in der deutsch-niederländischen Grenzregion

In Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten: Für viele Menschen in der Grenzregion ein schönes Lebensmodell, für tausende Leiharbeiter*innen aus Rumänien und Bulgarien bedeutet dies aber häufig prekäre Wohn- und Arbeitsbedingungen bis hin zu Strukturen des Menschhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung. Viele arbeiten in der niederländischen Fleischindustrie und werden von Leiharbeitsfirmen unter schlechten, z.T. katastrophalen Bedingungen in Deutschland untergebracht.
Das Projektteam ist in der Grenzregion regelmäßig mit aufsuchender Beratungsarbeit aktiv und beteiligt sich am Aufbau grenzüberschreitender Unterstützungsstrukturen mit deutschen und niederländischen Behörden, Gewerkschaften und Beratungsprojekten in Zusammenarbeit mit dem NRW-Arbeits- und -Bauministerium.
Um nah an den Betroffenen zu sein und schnell reagieren zu können, bieten darüber hinaus eine Sprechstunde in Emmerich am Rhein an.

 

Beratungsstellen

Düsseldorf (Rumänisch)

Karlstraße 123-127,
ver.di Haus 1. Etage rechts,
Büro 1.25 40210 Düsseldorf

Sprechstunden

Montag 12:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr

Hilfe und Termine zu anderen Zeiten über Telefon und E-Mail.

Düsseldorf (Bulgarisch)

Mintropstraße 20
2. Etage
40215 Düsseldorf

Sprechstunden

Donnerstag 13:00 – 15:00 (Bulgarisch)

Hilfe und Termine zu anderen Zeiten über Telefon und E-Mail.

Dortmund (Rumänisch)

Westenhellweg 112, 5. Etage
44137 Dortmund

Sprechstunden

Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr

Hilfe und Termine zu anderen Zeiten über Telefon und E-Mail.

Dortmund (Bulgarisch)

Westenhellweg 112, 5. Etage
44137 Dortmund

Sprechstunden

Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr

Hilfe und Termine zu anderen Zeiten über Telefon und E-Mail.

Emmerich am Rhein (Rumänisch):

Sprechstunden

Montag: 09:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch unter: 0160 – 96964033 oder per E-Mail unter: badulescu@arbeitundleben.nrw , um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Hilfe und Termine zu anderen Zeiten über Telefon und E-Mail.

 

Weitere Inhalte

Berichte aus der Praxis & Presse
Unsere Berater*innen stehen regelmäßig als Expert*innen für Hintergrundberichte zur Verfügung. Auch das Projekt selbst ist Gegenstand von medialer Berichterstattung. Hier finden Sie alle Berichte aus der Praxis.
FAQ (Häufige Fragen zum Arbeitsrecht)
Einige Fragen zum Arbeitsrecht tauchen in der Beratungspraxis immer wieder auf. Hier haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.

Hintergrund und Rahmendaten

Bereits seit 2013 berät Arbeit und Leben NRW Arbeitnehmer*innen aus Mittel- und Osteuropa bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Ab dem 01. Januar 2020 wurden die Beratungsangebote für Arbeitnehmer*innen aller EU-Herkunftsländer geöffnet, die in NRW von ausbeuterischen oder prekären Arbeitsverhältnissen betroffen sind. Auch werden Netzwerke und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Behörden weiter ausgebaut, so zum Beispiel mit den Erwerbslosenberatungsstellen in NRW.

Zentrale Projektziele:

  • Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen aus den EU-Mitgliedsstaaten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
  • Ausbau eines Netzwerks von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen.
  • Wissenstransfer in die Gewerkschaften und in die Bevölkerung

 

Projektlaufzeit:

01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025

Kooperationspartner:

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • ver.di
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt
  • Projekt Faire Mobilität

 

Förderung:

Land Nordrhein-Westfalen und Europäischer Sozialfonds