BR II: Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigung - "Mensch geht vor..."
Ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX
Seminarinhalte:
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen - Vorläufige personelle Maßnahmen - Kündigungen - Grundzüge der Gesetze KSchG und TzBfG - Rechtsprechung im Arbeitsrecht - Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht
Beschreibung:
Kündigung, Versetzung, Einstellung - betriebliche Entscheidungen über einzelne Arbeitsplätze verändern den Arbeitsalltag von Beschäftigten oft in hohem Maße. Bei personellen Einzelmaßnahmen wie bei Einstellungen oder Versetzungen von Beschäftigten muss der Betriebsrat beteiligt werden.
Auch bei Kündigungen geht es nicht ohne den Betriebsrat. In diesem Seminar diskutieren die Teilnehmer*innen, was der Betriebsrat und die Betroffenen bei einer Kündigung tun können. Dabei gehen sie besonders auf Gründe für einen Widerspruch ein und befassen sich mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bilden dafür die Grundlage. Zudem erfahren die Teilnehmer*innen, welche Funktion das Betriebliche Eingliederungsmanagement hat.
Streitigkeiten bei personellen Einzelmaßnahmen enden häufig vor dem Arbeitsgericht.
Zum Seminar gehört deshalb der Besuch einer Gerichtsverhandlung, die der*die zuständige Arbeitsrichter*in
vor- und nachbereitet.
Bitte mitbringen
Jede*r Teilnehmer*in erhält bei diesem Seminar das Buch: Rechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen und Rechte des BR bei Kündigungen
in der neuesten Auflage.
Kosten:
Seminarpauschale (umsatzsteuerfrei) | 990,00 € |
---|---|
Tagungsstättenpauschale* | 456,00 € |
Übernachtung | 264,00 € |
Summe | 1710,00 € |
Kontakt:
Anmeldung zum Seminar
Seminarnummer
22-BR00035Termin
20.06.2022 - 24.06.2022Beginn: Mo., 20.06.2022, 10:00 Uhr
Ort
Landhotel Goldener Acker, MorsbachAusschreibung herunterladen
Kosten:
Referent*innen:
- Sebastian Schulte
- René Rech
- Holger Minz
Anmeldung zum Seminar
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