- Überblick über das Mediationsverfahren; Leitideen
- Voraussetzungen eines Mediators/einer Mediatorin
- Haltung und Rolle des Mediators/der Mediatorin
- Konflikte in der betrieblichen Praxis der Teilnehmer*innen
- Überblick über das Mediationsgesetz
Mediation hat sich zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da sie die Interessen aller Beteiligten einzubeziehen versteht. Mit Hilfe einer neutralen Person (des*der Mediator*in), die das strukturierte Mediationsverfahren anleitet, erarbeiten die Streitenden eine selbstverantwortliche Lösung für ihre Probleme und Konflikte
Konfliktlösung durch Mediation - Ausbildung für die betriebliche Interessenvertreter*innen
Betriebliche Interessenvertretungen sind in ihrer täglichen Arbeit auf eine hohe Konfliktlösungskompetenz angewiesen. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, z.B. zwischen Beschäftigten, zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen einzelnen Beschäftigten und Abteilungen (z.B. Mobbing, Intrigen, gegenseitige Behinderung bei der Arbeit), aber auch zwischen den Arbeitnehmervertretungen und der Betriebsleitung oder auch innerhalb des eigenen Gremiums.
Mediation hat sich zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da sie die Interessen aller Beteiligten einzubeziehen versteht. Mit Hilfe einer neutralen Person (des Mediators/der Mediatorin), die das strukturierte Mediationsverfahren anleitet, erarbeiten die Streitenden eine selbstverantwortliche Lösung für ihre Probleme und Konflikte. Mediation unterstützt die Parteien auf dem Weg zu einer optimalen Lösung, die den Bedürfnissen und Interessen aller Rechnung trägt. Gerade wenn die Streitenden darauf angewiesen sind, auch nach einem Konflikt miteinander arbeiten zu können, bietet nur das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaften und einvernehmlichen Lösung.
Durch das neue Mediationsgesetz wird Mediation in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt dazu, in allen Bereichen des betrieblichen Konfliktmanagements kompetent und souverän agieren zu können.
Die Grundstruktur der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Stunden und besteht aus sechs Seminarbausteinen von je drei Tagen.
Für die erfolgreich durchlaufene Ausbildung und Teilnahme an allen Seminarbausteinen wird das Zertifikat „Mediator/Mediatorin (Arbeit und Leben)“ erteilt, das sich an den Vorgaben des neuen Mediationsgesetzes orientiert.
Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung zum zertifizierten Mediator/zur zertifizierten Mediatorin auf der Grundlage des Mediationsgesetzes. Um später die Bezeichnung „zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin“ zu führen, ist die Durchführung einer Fallsupervision zu einem selbst bearbeiteten Fall erforderlich.
Im Anschluss an die Ausbildung wird dazu ein zusätzliches Supervisionsseminar angeboten.
Lehrmethoden sind einführende Vorträge, praktische Übungen, Kleingruppen- und Einzelübungen, Selbst- und Videoanalysen.
Bereits vom ersten Tag an sammeln die Teilnehmer*innen Erfahrungen an Hand von Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis. In den Bausteinen der Ausbildung werden theoretische und praxisbezogene Kenntnisse zur Qualifikation und Zertifizierung vermittelt.
Folgende Inhalte sind Bestandteil der Ausbildung:
- Ursachen und Hintergründe von Konflikten
- Techniken zur Strukturierung und Leitung des Konfliktlösungsverfahrens
- Verhandlungstechniken und -kompetenzen
- Verhandeln nach dem Harvard-Konzept
- Die Arbeit mit Interessen und Bedürfnissen
- Das klassische Setting
- Kommunikationstechniken in der Mediation
- Die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
- Fairnesskriterien
- Rolle des Rechts
- Visualisierungs- und Moderationstechniken
- Praktische Fallbeispiele der Teilnehmer*innen
- Vorarbeiten einer erfolgreichen Konfliktklärung
- Hochstrittige Parteien und eskalierende Konflikte
- Konflikte bei Machtungleichgewichten
- Umgang mit Störungen
- Systemische Konflikt-Prävention
- Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen
- Grenzen der Mediation und alternative Lösungsansätze
- Implementierung im Betrieb
- Mehrparteien- und Teamkonflikte
- Umgang mit hierarchischen Strukturen
- Rechte und Pflichten der Mediatorin/des Mediators
- Betriebsverfassungsgesetz und Mediation
- Arbeitsrecht und Mediation
- Ergänzende Methoden und Techniken
- Zertifizierungsverfahren
Der erste Seminarbaustein findet vom 23.05. - 25.05.2023 in Meschede statt.
Die weiteren Termine und Seminarorte für die Jahre 2023/2024 werden im ersten Seminar mit den Teilnehmer*innen abgesprochen.
Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 12 begrenzt.
Die Gesamt-Seminarpauschale beträgt 5.500,00 Euro. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale pro Modul.
Angela Bonn
Zertifizierte Mediatorin
Jürgen Heimes
Zertifizierter Mediator,
Systemischer Berater,
Volljurist
Die Teilnahme an der Ausbildung ist möglich nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 42 Abs. 5 LPVG, § 46 Abs.6 BPersVG und § 179 Abs. 4 SGB IX.