❱ BGM und BEM
❱ Gefährdungsbeurteilung
❱ Arbeits-, sozial- und inklusionsrechtliche Grundlagen des BEM
❱ Ziele und Nutzen des BEM
❱ Prozessablauf
❱ Mitbestimmung der Interessenvertretung
❱ Aufgaben der BEM-Akteur*innen
❱ Datenschutzorganisation im BEMg
Ein BEM ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Grundlage hierfür ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Doch erfolgreiche Eingliederung bedeutet weit mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht: Sie erfordert fachliche Kompetenz, kommunikatives Geschick und eine vertrauensvolle Begleitung aller Beteiligten.
Ausbildung zur*zum Eingliederungsberater*in
Wenn Beschäftigte nach längerer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, beginnt oft eine sensible Phase – für die Betroffenen ebenso wie für den Betrieb. Ein professionell gestaltetes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann dabei entscheidend dazu beitragen, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern, Gesundheit zu fördern und langfristige Perspektiven im Arbeitsleben zu schaffen.
Ein BEM ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Grundlage hierfür ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Doch erfolgreiche Eingliederung bedeutet weit mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht: Sie erfordert fachliche Kompetenz, kommunikatives Geschick und eine vertrauensvolle Begleitung aller Beteiligten.
Eingliederungsbegleiter*innen übernehmen dabei eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie benötigen fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, Beratungs- und Gesprächskompetenz, Einfühlungsvermögen sowie Wissen über Prävention, Rehabilitation und die Leistungen von Rehabilitationsträgern sowie Integrations- bzw. Inklusionsämtern.
Arbeit und Leben NRW bietet seit vielen Jahren eine praxisnahe und kontinuierlich weiterentwickelte Ausbildung zur Eingliederungsberatung im Betrieb an. Die Qualifizierungsreihe greift aktuelle rechtliche, betriebliche und gesellschaftliche Entwicklungen auf und vermittelt praxisorientiertes Handlungswissen für eine professionelle Umsetzung des BEM.
Die Teilnehmer*innen lernen:
❱ Beschäftigte professionell anzusprechen und im Eingliederungsprozess zu begleiten
❱ Verfahren und Maßnahmen rechtssicher und fachkundig einzuleiten
❱ interne und externe Akteur*innen wirksam zu vernetzen
❱ Reha- und Inklusionsleistungen gezielt einzubeziehen und zu koordinieren
❱ Verfahrensabläufe zu evaluieren und weiterzuentwickeln
❱ Beschäftigung durch Arbeitsgestaltung, Prävention und Qualifizierung nachhaltig zu sichern
Die Ausbildung richtet sich an alle am BEM beteiligten Personen – insbesondere an betriebliche Interessenvertretungen, Personalverantwortliche sowie Mitglieder von Integrations- und Inklusionsteams. Sie knüpft unmittelbar an die betriebliche Praxis der Teilnehmer*innen an und bietet Raum für Austausch und Reflexion.
Die Qualifizierung umfasst vier Module und schließt mit einem Kolloquium ab. Das Abschlusskolloquium findet unter Beteiligung von Frau Prof. Dr. Niehaus, Lehrstuhl Arbeit und Rehabilitation der Universität zu Köln, statt.
Ergänzend zu den Modulen finden zwischen den Präsenzterminen zweistündige Online-Vertiefungseinheiten statt.
Inhaltliche Schwerpunkte
❱ Körperliche und psychische Gesundheit
❱ Beteiligung der Führungs- und Fachkräfte
❱ Anforderungsprofil/Situationsanalyse
❱ Rollen, Aufträge und Werte der Eingliederungsberater*innen
❱ Fragetechniken und Gesprächsführung
❱ Schnittstelle Rehabilitation und BEM
❱ Leistungen der Rehabilitationsträger
❱ Teilhabeleistungen der Integrations- bzw. Inklusionsämter
❱ Unterstützungsangebote der Integrationsfachdienste
❱ Vernetzung mit stationären und ambulanten Leistungserbringer*innen
❱ Eingliederungsplanung und Beteiligung der Rehabilitationsträger
❱ Eingliederungsgespräche
❱ Wiedereingliederungsmaßnahmen
❱ Zusammenarbeit im Inklusionsteam
❱ Fall- und Übergangsmanagement
❱ Aktuelle Rechtsprechung
❱ Strategien und Konfliktmanagement im BEM
❱ Verlaufs- und Ergebnisdokumentation
❱ Arbeitsgestaltung im BEM, Grenzen des Verfahrens
❱ Qualitätsmanagement
❱ Präsentation der eigenen BEM-Arbeit im Betrieb
❱ Supervision
❱ Zertifizierung
Modul I – Einführung und Grundlagen
26.01. – 29.01.2027
Geldern, Hotel See Park
Online-Vertiefung I: 10.03.2027, 15:00 – 17:00 Uhr
Modul II – Beteiligte und Maßnahmen
13.04. – 16.04.2027
Unna, Ringhotel Katharinenhof
Online-Vertiefung II: 01.06.2027, 15:00 – 17:00 Uhr
Modul III – Prozesse und Strategien
30.06. – 02.07.2027
Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City
Online-Vertiefung III: 09.09.2027, 15:00 – 17:00 Uhr
Modul IV – Supervision und Kolloquium
06.10. – 08.10.2027
Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City
Seminar-Nr.: 27LAGBR095
Kosten
Die Gesamtseminarpauschale beträgt 5.150,00 EUR.
Hinzu kommen die Kosten für Übernachtung und Tagungsstättenpauschale pro Modul.
Irene Husmann, Juristin (LL.M.), Disability Managerin (CDMP)
Ulrike Lückenotte, Supervisorin udn Beraterin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben NRW
Univ.-Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation
Kai Schulz, Fachkraft für Abeitssicherheit, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben NRW
Donata Wilutzki, Dipl. Psychologin und Beraterin