Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen
Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr bieten Ihnen die ideale Gelegenheit Ihr Wissen zur aktuellen Rechtsprechung auf den neuesten Stand zu bringen. Im Mittelpunkt der Tagungen stehen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) sowie der Landesarbeitsgerichte (LAG) die für die Mitbestimmung von Betriebsräten, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen von Bedeutung sind.
Richter*innen berichten aus der Praxis
Ausgewählt werden die Themen von dem Tagungsbeirat, dem hauptsächlich Richter*innen von Arbeitsgerichten angehören. Unter den Themen sind deshalb gerne ‚Dauerbrenner‘ aus den Betrieben und Gerichten wie Rechtsprechung zu Urlaub, Abmahnungen oder Kündigungen. Aber auch allgemeinere Themen, wie z.B. Schrifterfordernisse im Arbeitsrecht, die sonst nicht so sehr im Mittelpunkt stehen, haben ihren Platz. Was die Arbeitsrechtstage als Weiterbildung für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen so besonders macht? Nur selten bietet sich die Gelegenheit von Richter*innen erörtert zu bekommen, wie Entscheidungen getroffen werden und welche Fallstricke in der Vorbereitung von Gerichtsterminen zu beachten sind. Die Vorträge enthalten deshalb natürlich auch besonders gerne formale Hinweise zu Fristen und Dokumentation.
‚Aktuelle Stunde‘ gibt Raum für Themen der Teilnehmer*innen
Ein weiteres Highlight ist die ‚Aktuelle Stunde‘ als offener Programmpunkt. Dort können die Teilnehmer*innen arbeitsrechtliche Fragen aus ihrer eigenen Praxis stellen. In den meisten Fällen gibt es dann direkt eine klare Antwort. Natürlich besteht auch sonst genügend Gelegenheit für Diskussionen und einen weiterführenden Gedankenaustausch. Auf den Rückmeldebögen können zudem Vorschläge für die Themen der nächsten Veranstaltung gemacht werden.
Auch neue Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Praxis von Betriebsräten, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen werden regelmäßig in das Programm aufgenommen. Zu Schwerpunktthemen, wie z.B. rechtliche Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz, sprechen zudem Gastreferent*innen.
Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr sind seit 2008 zu einer echten Institution geworden. Aufgrund der hohen Nachfrage werden die zwei jährlichen Themenblöcke zu jeweils zwei Terminen angeboten.