Home / Kooperieren / Projekte / ProDisco / FAQ für Interessierte und Geförderte

FAQ für Interessierte und Geförderte

Ich werde vermittelt. Erhalte ich ein Stipendium?

Wirst du vermittelt, wird das Stipendium als Sachleistung erbracht. Du erhältst nach deinem Aufenthalt einen Reisekostenzuschuss von 200,00 Euro auf dein Konto überwiesen. Etwaige Überschüsse des Stipendiums werden dir ebenfalls überwiesen.

Ich bin FreeMover. Wie viel Geld bekomme ich?

Dein Stipendium basiert auf Tagespauschalen, die sich an den Lebenskosten in deinem Zielland orientieren. Die Tagessätze bestimmt nicht Arbeit und Leben NRW, sondern unser Fördergeber. Bitte sprich uns direkt an, damit wir deine Förderung individuell ausrechnen können.

Das Stipendium erhältst du in zwei Raten: 70% vor deiner Ausreise, 30% nach deiner Rückkehr.

Wie hoch ist mein Teilnahmebeitrag?

Der Teilnahmebeitrag hängt von deinem Zielland und von deiner Aufenthaltsdauer ab. Je länger du verreist, desto weniger musst du bezahlen. Für eine individuelle Einschätzung, sprich uns bitte direkt an. Falls du Schwierigkeiten hast, deinen Teilnahmebeitrag zu leisten, sprich uns bitte ebenfalls an, damit wir eine Lösung für dich finden.

Als FreeMover fällt kein Teilnahmebeitrag an.

Worum muss ich mich kümmern, wenn ich vermittelt werde?

Wenn deine Bewerbung erfolgreich war, kümmern wir uns um deinen Aufenthalt vor Ort. Du musst für die Zeit deines Praktikumsaufenthaltes keine Unterkunft buchen. Auch dein Praktikum suchen wir, bzw. unsere Partnerorganisationen für dich.

Einzig um deine Anreise kümmerst du dich selbst. Das heißt auch, dass du dafür verantwortlich bist, rechtzeitig die Einreisebedingungen zu prüfen (Visum, ggf. Impfungen usw.) und deine Reise abzusichern. Arbeit und Leben NRW übernimmt keine Haftung oder Erstattung falls eine Reise aus formalen Gründen nicht angetreten werden kann. In diesem Fall ist mit Stornierungskosten zu rechnen.

Worauf muss ich bei der Reiseplanung achten?

Eine gute und langfristige Reiseplanung ist für eine entspannte Vorbereitung wichtig. Deinen Flug kannst du ab dem Zeitpunkt buchen, wo wir dir bestätigen, dass die Partnerorganisation dich empfängt.

Plane deine Reise so, dass du mindestens einen Tag vor dem Praktikumsbeginn ankommst und frühestens einen Tag nach deinem Praktikumsende abreist. Die Unterkunft buchen wir so, dass du auch für diese Tage keine Aufenthaltskosten tragen musst.

Du bist für deine An- und Abreise selbst verantwortlich. Es obliegt dir, rechtzeitig die Einreisebedingungen zu prüfen (Visum, ggf. Impfungen usw.) und deine Reise ggf. mittels eine Reiserücktrittsversicherung abzusichern.

Arbeit und Leben NRW übernimmt keine Haftung oder Erstattung falls du deine Reise und damit dein Praktikum aus formalen Gründen nicht angetreten kannst. In diesem Fall ist zusätzlich mit Stornierungskosten zu rechnen, ggf. musst du dann dein Stipendium zurückzahlen.

Ich möchte auf eine Flugreise verzichten und nachhaltig reisen. Geht das?

Ja. Grundsätzlich können wir auf Anfrage zwei zusätzliche Reisetage fördern und dir ggf. eine höhere Reisekostenpauschale auszahlen. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung, sprich uns daher diesbezüglich bitte an.

Wie viel persönliches Geld muss ich einplanen?

Deinen Lebensunterhalt, sowie die Ausgaben für deine Freizeit, musst du mit deinen Privatmitteln bestreiten. Wir empfehlen, großzügig zu rechnen und mindestens 150,00-200,00 Euro pro Woche einzuplanen. Bedenke, dass du neben dem normalen Einkauf (der ggf. teurer ausfällt, als in Deutschland) auch mal abends weggehst, oder an den Wochenenden auswärts Unternehmungen planst.

Kann ich vor und/oder nach meinem Praktikum vor Ort bleiben, um Urlaub zu machen?

Ja. Du kannst früher anreisen oder später abreisen (s. hierzu den Punkt „Worauf muss ich bei der Reiseplanung achten?“). Bitte beachte allerdings, dass du für diese Zeit selbst für deinen Aufenthalt aufkommen und alles selbstständig organisieren musst.

Darf ich während meines Aufenthalts in ein anderes Land reisen?

Nein. Für die Dauer deines Aufenthalts bist du verpflichtet, in dem Land zu bleiben, wo du dein Praktikum absolvierst.

Kann ich mit meinen Freunden verreisen?

Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Einzelpersonen. Solltest du zufällig im selben Zeitraum, wie ein Bekannter oder eine Freundin vermittelt werden, können wir nicht garantieren, dass ihr zusammen unterkommt, bzw. eine Praktikumsstelle im selben Betrieb erhaltet.

Wir empfehlen generell, den Aufenthalt nicht mit Bekannten zu planen, da du dich alleine mehr integrierst und die Sprache besser lernst.

Als FreeMover gilt selbiges: Wir raten davon ab, gemeinsam zu verreisen.

Ich plane ein Langzeitpraktikum (über 6 Wochen). Steht mir Urlaub zu?

Grundsätzlich gilt für dich die Arbeitsgesetzgebung deines Ziellandes, das heißt u.a. auch, dass du dir in Absprache mit deinen Vorgesetzten vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Erholungsurlaub nehmen kannst, ohne, dass deine Ansprüche auf das Stipendium davon berührt werden.

Ich plane ein Langzeitpraktikum (über 6 Wochen). Darf ich meine Familie in Deutschland besuchen?

Prinzipiell bist du verpflichtet, für die Dauer deines Praktikums in deinem Zielland zu bleiben (s. „Darf ich während meines Aufenthalts in ein anderes Land reisen?“). Wenn du dennoch planst, deine Familie in Deutschland zu besuchen, musst du uns vorher informieren. Die Tage, die du nicht in deinem Zielland verbringst, werden nicht gefördert, sprich, du erhältst dafür kein Stipendium. Wenn du von uns vermittelt wirst, wird der Versicherungsschutz für die Zeit aufgehoben und du musst die Unterkunft selbst bezahlen.

Wie bin ich während meines Aufenthaltes versichert?

Du bist vertraglich verpflichtet, dich während deines Aufenthalts abzusichern. Du brauchst folgenden Versicherungsschutz:

  • Krankenversicherung (gesetzlich)
  • Berufsunfallversicherung
  • Berufshaftplichtversicherung
  • optional: Privathaftpflicht

 

Als FreeMover musst du uns bei deiner Bewerbung die entsprechenden Versicherungsnachweise vorweisen.

Wirst du vermittelt, schließen wir ein Versicherungspaket für dich ab.

Bitte beachte, dass wir keine gesetzliche Krankrenversicherung für dich abschließen können.

Bist du Dualazubi, benötigen wir von dir ein so genanntes A1-Formular. Wende dich dafür bitte an deine gesetzliche Krankenkasse.

Wie wird mein Praktikum anerkannt?

Am Ende des Praktikums stellen wir dir einen so genannten „Europass-Mobilität“ aus, eine europäische Praktikumsbescheinigung, die neben dem Praktikumsort und -zeitraum auch deine Aufgaben während deines Praktikums aufführt. Der Europass ist als Ergänzung der Bewerbungsunterlagen gedacht und kann auf Deutsch und Englisch ausgestellt werden.

Praktisch: Du kannst deinen Europass in weiten Teilen selbst ergänzen!

Gehst du zu Schule und ist dein Praktikum Teil deines Curriculums, wird es in der Regel auch schulseitig anerkannt. Wende dich diesbezüglich bitte an die zuständige Lehrperson an deiner Schule.

Ich gehe zur Schule. Wann soll ich mein Praktikum planen?

Die erste Anlaufstelle für diese Frage sollte die für (internationale) Praktika zuständige Person an deiner Schule sein.

In einigen Ausbildungsgängen (vollzeitschulisch oder dual) sind Praktika im Curriculum vorgesehen. Ist das bei dir der Fall, so musst du erst abklären, ob du einen Teil oder das ganze Praktikum im Ausland absolvieren kannst.

Wenn das nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, dass du während der Schulferien ein Auslandspraktikum machen könntest. Bitte beachte jedoch, dass die Mindestaufenthaltsdauer 14 Tage beträgt.

Ich bin Dualazubi. Wird mein Gehalt während meines Aufenthalts weitergezahlt?

Diese Entscheidung obliegt deinem Betrieb. In den allermeisten Fällen wird das Azubigehalt weiterbezahlt.

Ich bin Dualazubi. Muss ich mir für meinen Auslandsaufenthalt Urlaub nehmen?

Wir raten dringend davon ab, dir für ein Auslandspraktikum Urlaub zu nehmen. Dieser ist zu Erholung gedacht. Ein Praktikum im Ausland ist zum einen Arbeit, zum anderen auch anspruchsvoll, weil du in der Zeit neuen Eindrücken, einem neuen Umfeld und meistens einer neuen Sprache ausgesetzt bist. Diese neuen Reize zu verarbeiten erfordert Energie.

Wenn dein hiesiger Betrieb dich nicht für ein Auslandspraktikum freistellt, empfehlen wir dir, nach deinem Abschluss ein Auslandspraktikum in Erwägung zu ziehen. Das ist bis zu 12 Monaten nach deinem Abschluss möglich.

Mein Praktikum ist ein Pflichtpraktikum. Sollte ich einen „Plan B“ haben?

Ja. Du solltest eine Möglichkeit haben, zur Not in Deutschland ein Praktikum absolvieren zu können.

Projektkoordinator

Veronika Hähner
Bildungsreferentin
Email: haehner@arbeitundleben.nrw
Telefon: 0211 - 938 00 42
Mobil: 0171-6954365
Fax: 0211 - 938 00 28

Downloadbereich

Vermittelt

FreeMover

Link zum Europass-CV-Tool