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FAQ für Interessierte und Geförderte

Wie läuft die Finanzierung meines Auslandspraktikums?

Mit dem Erasmus+ Stipendium erhältst du eine finanzielle Unterstützung für deinen Auslandsaufenthalt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Dauer deines Praktikums und dem Zielland. Das Stipendium deckt nicht in jedem Fall alle Ausgaben vollständig ab. Je nach Land, Unterkunft und persönlichen Lebensstil kann daher ein Eigenanteil entstehen.
Bei einem vermittelten Praktikum wird ein Teil der Förderung für organisierte Leistungen wie Unterkunft und weitere Angebote genutzt. Du erhältst einen Reisekostenzuschuss und eventuelle Restbeträge des Stipendiums.
Als FreeMover erhältst du die gesamte Erasmus+ Förderung ausgezahlt. Damit kannst du deine Kosten für Reise, Unterkunft und Aufenthalt eigenständig verwalten.
Für deine Teilnahme erheben wir keine Teilnahmegebühren.

 

Wie kann ich mich bewerben?

Bitte sende folgende Bewerbungsunterlagen per Mail an Anastasia Papadopoulou (papadopoulou@arbeitundleben.nrw):
•    Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben in englischer Sprache
•    Einen ausführlichen Lebenslauf im Europass-Format in englischer Sprache
•    Das ausgefüllte Bewerbungsformular aus dem Downloadbereich
•    Einen Scan der Vorder- und Rückseite deiner Krankenversicherungskarte
•    Einen Scan der Vorder- und Rückseite deines Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels

Bitte beachte, dass es für FreeMover-Stipendien und vermittelte Praktika unterschiedliche Bewerbungsformulare gibt. Zudem ist eine Bewerbung für das FreeMover-Stipendium erst möglich, wenn du eine offizielle Praktikumsbestätigung vorweisen kannst.

Für Interessierte an einem vermittelten Praktikum gilt: Je präziser du deine Angaben, Fähigkeiten und Wünsche formulierst, desto höher sind deine Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung und desto besser können wir dir einen passenden Praktikumsplatz vermitteln.

Bewerbungen für das FreeMover-Stipendium sollten spätestens 3 Monate vor geplanter Ausreise bei uns eingereicht werden.

Für ein vermitteltes Praktikum im Zeitraum März bis August 2027 empfehlen wir eine Bewerbung bis zum 15. November 2026. So hast du die besten Chancen auf eine passende Vermittlung. Bewerbungen sind grundsätzlich auch später möglich – bis spätestens vier Monate vor deiner geplanten Ausreise kannst du dich bei uns bewerben.

 

Worum muss ich mich kümmern, wenn ich vermittelt werde?

Wenn deine Bewerbung erfolgreich war, kümmern wir uns um die Organisation deines Aufenthalts vor Ort. Für die Dauer deines Praktikums musst du dich daher nicht selbst um eine Unterkunft kümmern. Auch dein Praktikumsplatz wird von uns bzw. unseren Partnerorganisationen für dich organisiert.
Um deine An- und Abreise kümmerst du dich selbst. Dazu gehört auch, dass du dich rechtzeitig über die für dein Zielland geltenden Einreisebestimmungen (z.B. Visum, ggf. Impfungen) informierst und deine Reise entsprechend absicherst.
Bitte beachte, dass Arbeit und Leben NRW keine Haftung für Reisehindernisse aus formalen Gründen übernimmt und in diesem Fall keine Reisekosten erstattet. Kannst du deine Reise deshalb nicht antreten, musst du gegebenenfalls mit Stornierungskosten rechnen.

 

Worauf muss ich bei der Reiseplanung achten?

Eine gute und langfristige Reiseplanung ist für eine entspannte Vorbereitung wichtig. Sobald wir dir bestätigt haben, dass dich unsere Partnerorganisation aufnimmt, kannst du deine Reise buchen.
Plane deine Reise so, dass du mindestens einen Tag vor dem Praktikumsbeginn ankommst und frühestens einen Tag nach deinem Praktikumsende abreist. Die Unterkunft buchen wir so, dass du auch für diese Tage keine Aufenthaltskosten tragen musst.

Du bist für deine An- und Abreise selbst verantwortlich. Es obliegt dir, rechtzeitig die Einreisebedingungen zu prüfen (Visum, ggf. Impfungen usw.) und deine Reise ggf. durch eine Reiserücktrittsversicherung abzusichern.

Arbeit und Leben NRW übernimmt keine Haftung oder Erstattung, wenn du deine Reise und damit dein Praktikum aus formalen Gründen nicht antreten kannst. In diesem Fall musst du zudem mit Stornierungskosten rechnen und ggf. dein Stipendium zurückzahlen.

 

Ich möchte auf eine Flugreise verzichten und nachhaltig reisen. Geht das?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wenn du auf eine Flugreise verzichten und stattdessen umweltfreundlich reisen möchtest, kannst du für deine An- und Abreise beispielsweise Zug, Bus oder eine Fahrgemeinschaft nutzen. Erasmus+ unterstützt nachhaltiges Reisen („Green Travel“) durch einen höheren Reisekostenzuschuss und die Förderung zusätzlicher Reisetage. Die konkreten Fördermöglichkeiten hängen von deiner Reiseroute und den geltenden Erasmus+-Bedingungen ab.

Wie viel eigenes Geld muss ich einplanen?

Deinen Lebensunterhalt und deine persönlichen Ausgaben, zum Beispiel für Freizeitaktivitäten, musst du insbesondere bei dem vermittelten Praktikum selbst finanzieren. Wir empfehlen, großzügig zu kalkulieren und mindestens 150-200 Euro pro Woche einzuplanen.
Bedenke dabei, dass neben den Kosten für Lebensmittel und den täglichen Bedarf auch Ausgaben für Freizeitaktivitäten, Restaurant- oder Cafébesuche sowie Unternehmungen am Abend oder am Wochenende anfallen können. Je nach Zielland können die Lebenshaltungskosten zudem höher sein als in Deutschland.

Kann ich vor und/oder nach meinem Praktikum vor Ort bleiben, um Urlaub zu machen?

Ja, du kannst vor und nach deinem Praktikum noch Urlaub vor Ort machen. Bitte beachte allerdings, dass du für diese Zeit selbst für deinen Aufenthalt aufkommen und alles selbstständig organisieren musst.

Darf ich während meines Praktikums nach Hause oder in ein anderes Land reisen?

Grundsätzlich bist du während deines Aufenthalts verpflichtet, dich in dem Land aufzuhalten, in dem du dein Praktikum absolvierst. Wenn du planst, während deines Praktikums deine Familie in Deutschland zu besuchen oder in ein anderes Land zu reisen, musst du uns vorher darüber informieren.
Für die Tage, an denen du dich nicht in deinem Zielland aufhältst, erhältst du kein Stipendium. Wenn du von uns vermittelt wirst, besteht für diesen Zeitraum außerdem kein Versicherungsschutz über uns und die Kosten für deine Unterkunft musst du selbst tragen.
Grundsätzlich gilt die Arbeitsgesetzgebung deines Ziellandes. Das bedeutet unter anderem, dass du in Absprache mit deinen Vorgesetzten vor Ort und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Urlaub nehmen kannst. Deine Ansprüche auf das Stipendium werden davon nicht berührt.

Wie bin ich während meines Aufenthaltes versichert?

Während deines Auslandsaufenthalts musst du über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Dieser muss mindestens eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung umfassen.
Wenn du von uns vermittelt wirst, schließen wir für dich ein entsprechendes Versicherungspaket ab. Bitte beachte jedoch, dass wir keine gesetzliche Krankenversicherung für dich abschließen können. Deine bestehende gesetzliche Krankenversicherung bleibt daher weiterhin wichtig.
Als FreeMover bist du in der Regel selbst dafür verantwortlich, den erforderlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Bei deiner Bewerbung musst du uns die entsprechenden Versicherungsnachweise vorlegen.
Wir empfehlen dir außerdem, sowohl bei einem vermittelten Praktikum als auch als Free Mover eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Bist du Dualazubi, benötigen wir von dir außerdem ein A1-Formular. Dieses kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Bitte kümmere dich rechtzeitig darum.

Wie wird mein Praktikum anerkannt?

Am Ende deines Praktikums stellen wir dir einen sogenannten „Europass-Mobilität“ aus. Dabei handelt es sich um eine europäische Praktikumsbescheinigung, die neben dem Praktikumsort und -zeitraum auch deine Aufgaben während des Praktikums enthält. Der Europass-Mobilität kann auf Deutsch und Englisch ausgestellt werden.
Gehst du zu Schule und ist dein Praktikum Teil deines Curriculums, wird es in der Regel auch schulseitig anerkannt. Wende dich diesbezüglich bitte an die zuständige Lehrperson an deiner Schule.

 

Mein Praktikum ist ein Pflichtpraktikum. Sollte ich einen „Plan B“ haben?

Ja. Du solltest für den Fall, dass dein Auslandspraktikum kurzfristig nicht stattfinden kann, eine Alternative in Deutschland haben, um dort ersatzweise ein Praktikum absolvieren zu können.

Wie erhalte ich weitere Informationen?

Du hast noch Fragen oder möchtest dich persönlich beraten lassen? Schreib uns gerne eine E-Mail oder ruf uns direkt an – wir helfen dir gerne weiter!